Umbau SpDrS60 Stw Ff- Höchst-:Herstellen von zwei Weichenverbindungen inkl. elektrischer Weichenheizung zwischen den Gleisen 156 und 157 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56032
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau SpDrS60 Stw Ff- Höchst-:Herstellen von zwei Weichenverbindungen inkl. elektrischer Weichenheizung zwischen den Gleisen 156 und 157
Umbau SpDrS60 Stw Ff- Höchst-:Herstellen von zwei Weichenverbindungen inkl. elektrischer Weichenheizung zwischen den Gleisen 156 und 157
FFM Höchst
RSTW SpDrS60 Ff Höchst, signaltechnische RSTW-Anpassung/Änderung i.R. Herstellen von zwei Weichenverbindungen
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage, hier Siemens, realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau SpDrS60 Stw Ff- Höchst-:Herstellen von zwei Weichenverbindungen inkl. elektrischer Weichenheizung zwischen den Gleisen 156 und 157
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.