Hessischer Landtag, Sanierung Stadtschloss, 2. BA, Objektplanung Gebäude mit RestauratorIn Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0455-2021-1212
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hessischer Landtag, Sanierung Stadtschloss, 2. BA, Objektplanung Gebäude mit RestauratorIn
Bei dem zu vergebenden Planungsauftrag handelt es sich um Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 33ff i. V. mit Anlage 10, HOAI 2021.
Das ehemals herzogliche Schloss in Wiesbaden wird als Dienstgebäude des Hessischen Landtags genutzt.
Das denkmalgeschützte Gebäude, erbaut im Jahr 1841, wird in einem ersten Bauabschnitt bereits von Hausschwamm saniert und brandschutzmäßig ertüchtigt. Das Dachgeschoss wurde inkl. Konstruktion überwiegend erneuert. Im jetzt durchzuführenden 2. Bauabschnitt umfassen die überwiegenden Maßnahmen die Sanierung der Innenraumschale im Keller-, Erd- und 1. Obergeschoss sowie der Außenfassaden.
[...Fortsetzung siehe Anlage "Auftragsbekanntmachung-Anlage zu II.1.4.pdf"]
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Das Stadtschloss Wiesbaden wurde in den Jahren 1837-41 nach Plänen des Architekten Georg Moller (1784-1852) durch Hofbaumeister Richard Görz (1811-1880) erbaut.
Es gliedert sich als Eckgebäude in eine bestehende Straßenfront ein und signalisiert die zur Erbauungszeit politisch opportune Bürgernähe. Die entlang der Grundstücksgrenzen in einem stumpfen Winkel zueinander angeordneten Flügel des klassizistischen Schlosses treffen in einem zylindrischen Baukörper aufeinander. In der Winkelhalbierenden schließt sich an diesen Baukörper der Diagonalbau mit Haupt- und Nebentreppenhäusern an. Dieser verbindet die "kleine Rotunde" am Schlossplatz mit der "großen Rotunde", dem Kuppelsaal im Innenbereich der Liegenschaft. Ein im Bogen verlaufender Wintergarten, errichtet auf den Arkaden über den Kutscherumfahrten des Erdgeschosses, führt die Enden der drei Flügel im 1. Obergeschoss jeweils zusammen. Flügel, Diagonalbau und Wintergärten der fast achsensymmetrischen Anlage umschließen zwei dreieckförmige Innenhöfe.
Das Gebäude zählt heute zu den wichtigsten Bauten des deutschen Klassizismus und stellt daher ein Kulturdenkmal von herausragender nationaler Bedeutung dar. Kaum verrät das eher schlichte äußere Erscheinungsbild die standesgemäße Prachtentfaltung im Inneren. Insbesondere die von Moller erdachten Besonderheiten technischer Einzellösungen (Eisenkonstruktionen der Wintergärten und Kuppeln, Ausmalungen auf Papier etc.) sowie die hohe Qualität der Ausstattung (Fußböden, Türen, Vorhänge, Stuckmarmor, Kronleuchter etc.) müssen in dieser Form als herausragend angesehen werden.
Der Auftraggeber des Schlossbaus Herzog Wilhelm von Nassau verstarb bevor der Bau fertiggestellt werden konnte. Sein Sohn Herzog Adolph von Nassau-Weilburg bezog 1841 als erster und einziger ständiger Schlossherr das Bauwerk.
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen 1868 als Provinz Hessen-Nassau wurde das Schloss ein beliebter Aufenthaltsort der preußischen Königs- und später deutschen Kaiserfamilie - besonders Kaiser Wilhelm II. war von Wiesbaden angetan und residierte hier während seiner regelmäßigen Besuche.
Kriegszerstörungen im zweiten Weltkrieg trafen vor allem den platzseitigen Ostflügel. Seit Dezember 1946 ist das Schloss Sitz des Hessischen Landtags.
Zur Vorbereitung des 2. Bauabschnitts der Sanierungsmaßnahmen im ehemaligen herzoglichen Stadtschloss Wiesbaden (Dienstgebäude des Hessischen Landtags, Wiesbaden) fanden im Sommer/Herbst 2021 bauhistorische Untersuchungen statt. Parallel bereiten restauratorische Voruntersuchungen die geplante Restaurierung der Innenraumschale vor.
In einem 1. Bauabschnitt werden bereits das 2. Obergeschoss, das Dachgeschoss und Teile des Kellergeschosses saniert. Die Endfassung der im 1. Bauabschnitts bearbeiteten Gebäudeteile richten sich wesentlich nach einem Konzept auf Grundlage einer bauhistorischen Untersuchung sowie der restauratorischen Voruntersuchungen. Diese bauhistorischen Erkenntnisse werden um Untersuchungen zur Entstehungs- und Veränderungsgeschichte des Keller-, Erd- und 1. Obergeschosses des ehem. herzoglichen Stadtschlosses insbesondere der wandfesten Ausstattung ergänzt werden. Darüber hinaus werden auch die Fassaden des Stadtschlosses untersucht.
Auf Basis der beschriebenen bauhistorischen und restauratorischen Voruntersuchungen ist ein Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der hochwertigen denkmalgeschützten Bausubstanz und Ausstattung und der geplanten Nutzungen zu erstellen.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und Anforderungen des Nutzers sind im Rahmen der Planung zusammenzuführen und als Raumbuch fortzuschreiben. Zur Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und Durchführung von Planung und Überwachung der Ausführung ist eine ausgewiesene Expertise der BewerberInnen im Umgang mit historischer denkmalgeschützter Bausubstanz unerlässlich. Dazu müssen BewerberInnen für die ausgeschriebene Architektenleistung Nachweise und Referenzen benennen, die deren besondere denkmalpflegerische Fachkunde und deren ausgebildeten Sachverstand belegen. Dies kann durch entsprechende Aus- oder Fortbildungen und/oder eine Zusammenarbeit mit entsprechend ausgebildeten RestauratorInnen bzw. HandwerkerInnen erfolgen.
Die vorgesehenen Gesamtbaukosten (KG200 - KG600) belaufen sich auf rd. [Betrag gelöscht] Euro. Die zu bearbeitende BGF beträgt insgesamt ca. 6.000 m².
Neben den repräsentativen Sälen des ersten Obergeschosses sind für die Nutzung des Keller- und Erdgeschosses unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen. Neben mehreren Werkstätten und Materiallagern, sind auch Sozialräume sowie Räume für betriebliches Gesundheitsmanagement als Nutzung für das Kellergeschoss geplant. Die Anforderungen an Hausanschlussräume und Technikzentrale wurden bereits im Rahmen des ersten Bauabschnitts umgesetzt. Ein ebenfalls im ersten Bauabschnitt neu eingefügter Aufzugs- und Installationsschacht verbindet vom Kellergeschoss aus alle folgenden Geschosse (EG, 1. OG, 2. OG, DG) miteinander. Unter dem Diagonalbau befindet sich zurzeit ein Archiv, eine Umnutzung in eine Weinprobierstube mit vorgelagerter Garderobe ist im Rahmen der Planung zu untersuchen. Unterhalb der Arkaden der Kutscherumfahrt befindet sich ein Kellergang, der mit Techniktrassen aus unterschiedlichen Bauphasen belegt ist. Hier wird teils eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erforderlich.
Im Erdgeschoss ist neben Besprechungsräumen und Büros die Wiedereinrichtung einer Bibliothek vorgesehen. Hier ist der Einbau von Medien- und Präsentationstechnik für künftige NutzerInnen der Bibliothek und BesucherInnen des Stadtschlosses vorgesehen. BesucherInnen des Stadtschlosses sollen mittels einer mobilen Personenführungsanlage durch das Gebäude geführt werden können. Die entsprechenden technischen Anforderungen an Büroarbeitsplätze sind mit denen, die auf den Denkmaleigenschaften beruhen, in Einklang zu bringen. Die bereits im ersten Bauabschnitt fertiggestellten WC-Anlagen und zwei Teeküchen sind stimmig in die Sanierungs- und Restaurierungsplanung zu integrieren. Die Garderobe sowie die Haupttreppe im Diagonalbau sind ebenfalls Bestandteil der Planungen. Für einen barrierefreien Zugang über die Kutscherumfahrten und Innenhöfe ist ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten und mit der Denkmalpflege und dem HLT abzustimmen.
Im 1. Obergeschoss sind die reichen Innenraumschalen zu restaurieren und in Teilen nach Angaben des Landesamtes für Denkmalpflege und des Nutzers zu rekonstruieren. Dabei ist die Anbindung der Prunkräume im 1. Obergeschoss an eine Klimatisierung planerisch zu überprüfen. In einigen für Veranstaltungen und Empfänge genutzten Räumen ist zudem die Anbindung von Übertragungstechnik (Video/Audio Übertragungen) planerisch zu berücksichtigen. Ein bisher als Nebenküche (Anrichte) genutzter Raum ist nach Vorgaben des HLT grundhaft zu sanieren und mit Großküchengeräten auszurüsten.
Sämtliche Fassaden des Stadtschlosses (platz- und hofseitig) sind entsprechend der Ergebnisse der Bauforschung und der Anforderungen des Landesamtes für Denkmalpflege zu überarbeiten . Die Asphalt-Oberflächen von Kutscherumfahrten und Rundhalle sind nach Abstimmung mit HLT und Landesamt für Denkmalpflege zu sanieren.
Der genaue Umfang und die Einzelmaßnahmen sind innerhalb der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung unter Berücksichtigung der Anforderungen an Arbeitsstättenrecht und Barrierefreiheit in enger Abstimmung mit den FachplanerInnen zu klären und zu erarbeiten. Die mit Bauherrn und Nutzer abgestimmten Maßnahmen sind frühzeitig mit den zu beteiligenden Vertretern öffentlicher Belange abzustimmen. Bei Eingriffen in den Baugrund ist zu berücksichtigen, dass sich das Stadtschloss im Heilquellenschutzgebiet befindet. Darüber hinaus sind archäologische Funde wahrscheinlich, so dass auch baubegleitende ärchäologische Untersuchungen einzubinden und dadurch erforderliche Zeiträume in der Terminplanung zu berücksichtigen sind.
Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Landtags. Aufgrund vielfältiger Nutzungen des Schlossplatzes (Stadtfeste, Märkte) besteht darüber hinaus ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit Veranstaltern bei ggf. erforderlicher Nutzung des unmittelbar vor dem Schloss beginnenden öffentlichen Raums (Gerüststellung, BE-Fläche).
Um der Öffentlichkeit auch während des Baubetriebs Einblicke in die Sanierungsarbeiten zu ermöglichen, ist ein Konzept zur Umsetzung einer gläsernen Baustelle zu erarbeiten. Zudem sollte im Zuge der Bauablauf und Terminplanung eine sinnvolle Bildung von Bauabschnitten vorgenommen werden, die es ermöglicht, nach Abschluss eine Teilinbetriebnahme durchzuführen.
Im Rahmen der Leistungsphasen gemäß HOAI unterstützt der Landesbetrieb Bau und Immobilien die Freiberuflich Tätigen den Teilleistungstabellen des LBIH entsprechend. Bauherr ist das Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien, Niederlassung West. Nutzer ist der Hessische Landtag. Den Planungsleistungen wird die HOAI 2021 zugrunde gelegt.
1. Projektstufe: Erstellen der ES -Bau, umfasst Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-4, gem. Leistungsbild § 34 HOAI und der GABau Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
2. Projektstufe: Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-7, § 34 HOAI und GABau Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
3. Projektstufe: Planungsleistungen der Leistungsphase 8-9, § 34 HOAI und GABau Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau des Landes Hessen.
Beim Erstellen der digitalen Planunterlagen sind die Vorgaben der CAD-Richtlinie des Landes Hessen/ergänzende Vereinbarungen zum CAD-Datenaustausch zu berücksichtigen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ein Rechtsanspruch für die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen.
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen.
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix Stufe 1:
Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Jahre: 6,25 %
Durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (netto) der letzten drei Jahre: 6,25%;
Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit entsprechenden Leistungen betraute Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 12,5 %;
Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit
jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2-3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4 - 7, 8 - 9 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338 (HE 736);
3) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme:
Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR jeweils im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2) Mindestanforderung an den Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude (gem. § 34 HOAI ): mind. 420.000,00 € (netto)/Jahr.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten zwölf Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
- Art der Maßnahme (Sanierung / Umbau, Neubau)
- Art der Nutzung (Verwaltungsbau, Museum, repräsentativer öffentlicher Bau)
- Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro)
- Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG)
- Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Baukosten KG 300 - KG 600)
- Angabe der BGF
- Projektzeit
- beauftragte Leistungsphasen
- Leistungsstand der Referenz
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers
- Aussage und Nachweis über Denkmalschutz
- Aussage über Bauweise (etwa Durchführung im laufenden Betrieb)
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. vier DIN A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung an beschäftigte Mitarbeiter:
Mind. 5 Mitarbeiter, davon mind. 3 mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten / Ingenieure
Zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzen:
Alle Referenzen sollen aus dem Zeitraum 2009-2021 sein.
Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz.
Mindestanforderungen an die Gesamtheit der Referenzen, bei Nichteinhaltung einer Mindestanforderung wird die Bewerbung nicht gewertet.
Mindestanforderung an mind. ein Referenzprojekt: Sanierung oder Restaurierung im denkmalgeschützten Bestand mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad, bei der im Zeitraum 2009-2021 mindestens LPH 5 abgeschlossen wurde, Bescheinigung durch Auszug aus Denkmalliste oder vergleichbarem Schreiben.
Mindestanforderung an mind. zwei Referenzprojekte: Sanierung oder Restaurierung im denkmalgeschützten Bestand mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad im Zeitraum 2009-2021 beauftragter LPH 2-8, Bescheinigung durch Auszug aus Denkmalliste oder vergleichbarem Schreiben.
Mindestanforderung an mind. zwei Referenzprojekte: Sanierung oder Restaurierung im denkmalgeschützten Bestand mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad aus dem Zeitraum 2009 - 2021 mit Baukosten (KG 300+400) jeweils mind. 1,5 Mio. Euro (netto), Bescheinigung durch Auszug aus Denkmalliste oder vergleichbarem Schreiben.
Mindestanforderung an mind. zwei Referenzprojekte: Sanierung oder Restaurierung im denkmalgeschützten Bestand mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad aus dem Zeitraum 2009 -2021, mind. Honorarzone III, Bescheinigung durch Auszug aus Denkmalliste oder vergleichbarem Schreiben.
Mindestanforderung an mind. ein Referenzprojekt: Nutzung mit vergleichbarem repräsentativen Charakter (z.B. Schloss, Kloster, Kirche).
Mindestanforderung an mind. ein Referenzprojekt: Projektdurchführung für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB unter Anwendung des öffentlichen Vergaberechts.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR Mitgliedstaaten
sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die
natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine
Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung der verantwortlichen Personen des Auftragnehmers erforderlich. Die schriftliche Einwilligungserklärung ist vorzulegen (ZÜP-LBIH-Einverständniserklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln.
Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht! Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen. Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.