ABS 46/2 Bautechnik KIB und OLA; 3c BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47167
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 Bautechnik KIB und OLA; 3c BA2
Voerde
Los 2 OLA_3c im BA 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 OLA_3c im BA 2
Ort: BOrken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Voerde
Los 2 OLA_3c im BA 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46303
Land: Deutschland
Los 2: Doppelausleger Winkelmast (MKA 32_6)
Die ARGE KIB 3c ist für den Umbau der OLA-Maßnahmen am Hp Voerde beauftragt. Die Planung ist bereits abgeschlossen. Im Gegensatz zur geschuldeten Vertragsleistung sollen anstatt der Leistungen an den Doppelauslegern am Flachmast, die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen an den Winkelmasten erfolgen. Für die Arbeiten sind entsprechende Bauflächen sowie Sperrpausen für diese Leistungen festgelegt. Die Beauftragung eines zusätzlichen AN's würde zu Behinderungen im Baufeld führen. Es besteht die Gefahr, dass alle erforderlichen Arbeiten nicht fristgerecht innerhalb der Sperrpausen durchgeführt werden und dies Auswirkungen auf den Betrieb hat.