Renaturierung der Nemphe im Stadtgebiet Frankenberg (Eder) und im Gemeindegebiet Burgwald und im Unterlauf des Kalten Wasser im Stadtgebiet Frankenberg (Eder) Referenznummer der Bekanntmachung: Ö 47/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg (Eder)
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.frankenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Renaturierung der Nemphe im Stadtgebiet Frankenberg (Eder) und im Gemeindegebiet Burgwald und im Unterlauf des Kalten Wasser im Stadtgebiet Frankenberg (Eder)
Planungsleistungen zur Gewässerrenaturierung aus den Leistungsbildern Freianlagen gem. §§ 38 - 40 und Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 - 44 HOAI 2021, LPH 1 - 8.
Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 und § 31 HOAI 2021, LPH 1 - 4.
Besondere Leistungen
35066 Frankenberg (Eder) / 35099 Burgwald-Bottendorf
Im Rahmen des Projektes „100 Wilde Bäche für Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz möchte die Stadt Frankenberg (Eder) und die Gemeinde Burgwald Renaturierungsmaßnahmen an der Nemphe (Gewässerkennzahl: 428198) im Stadtgebiet Frankenberg (Eder) und in Burgwald-Bottendorf und am Unterlauf des Kalten Wasser (Gewässerkennzahl: 4281984) im Stadtgebiet von Frankenberg (Eder) umsetzten.
Vergeben werden sollen folgende Leistungen:
Planungsleistungen zur Gewässerrenaturierung aus den Leistungsbildern Freianlagen gem. §§ 38 - 40 und Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 - 44 HOAI 2021, LPH 1 - 8.
Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 26 und § 31 HOAI 2021, LPH 1 - 4, für 9,4ha.
Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke)
- UVP-VP (Meldebogen)
- FFH-VP (Meldebogen)
- Erstellung eines 2D-HN-Modells
- Bauvermessung in Anlehnung an Nr. 1.4.5 ff. Anlage 1 HOAI, Honorarzone III (pauschal)
- Ergänzende Vermessungsleistungen (20 Stunden Vermessungstrupp, pauschal)
Zielsetzung ist, die Herstellung der linearen Durchgängigkeit sowie Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer- Ufer und Auestrukturen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten umzusetzen um die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen. Vorgesehen ist, das bestehende Gewässerprofil innerhalb und außerhalb der Ortslagen Frankenberg (Eder) und Burgwald/Ortsteil Bottendorf durch die Entfernung von innerörtlichen Verdolungen, Uferaufweitungen und –abflachungen, Herstellung einer naturnahen Gewässersohle und Einbau von Strukturelementen umzustrukturieren und Wanderhindernisse in naturnaher Bauweise zu beseitigen.
Geschätzte anrechenbare Kosten:
Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 38 – 40: 1.901.500,00 € netto
Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 - 44 HOAI: 1.180.000,00 € netto
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der
Leistungsphasen 1 bis 4.
Nach Leistungsphase 4 erfolgt die weitere Beauftragungsstufen der Leistungsphasen 5 - 8 für die ensprechenden umzusetzenden Maßnahmen.
Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen aus den Leistungsbildern Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Landschaftspflegerischer Begleitplan
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34121
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist der Auftragsbekanntmachung beigefügt.
- Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg im verschlossenen Umschlag einzureichen.
- Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.de
In diesem Zusammenhang wird auf § 160 (3) GWB hingewiesen, der nachfolgend in seinem Wortlautaufgeführt ist:
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp-darmstadt.de