Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: RMAOF-2021-0001

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rmaof.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d04bf15e1-7c3a9a86bd98a772
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt

Referenznummer der Bekanntmachung: RMAOF-2021-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rhein-Main Abfall GmbH

Ludwigstraße 44

63067 Offenbach am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH koordiniert und steuert als Dachorganisation abfallwirtschaftliche Maßnahmen für ihre Gesellschafter, zu denen die Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Maintal sowie der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Kreis Offenbach gehören.

Die Gesellschafter erteilten der RMA GmbH einen Generalentsorgungsauftrag, wonach diese als "Beauftragte Dritte" gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Im Rahmen dieses Generalentsorgungsauftrages übernimmt die RMA Bauschutt von Kleinanlieferern, der aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt stammt.

Zur Erfüllung dieser Entsorgungspflicht, beabsichtigt die RMA GmbH die Leistung des Projektes Rhein-Main Abfall GmbH "Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main/Deutschland (Hessen)" neu zu vergeben.

Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass sich die jährliche Menge an Bauschutt im Bereich von ca. 4.000 Tonnen (max. 6.000 Tonnen) bewegt. Die vorgenannten Mengenangaben basieren auf Erfahrungsmengen und bilden eine zukunftsgerichtete Prognose ab. Etwaige Umstände, die wesentliche Änderungen an dieser Prognose erkennen ließen, sind dem Auftraggeber nicht bekannt. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und - mit Ausnahme der vorgenannten Maximalmenge - keine verbindlichen Abfallmengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet.

Betreiber der drei Wertstoffhöfe ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH.

Näheres siehe Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Sammlungs- und Transportleistungen / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 90,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Einseitige Verlängerungsoption zugunsten des AG um ein Jahr. Grundlaufzeit des Vertrages 36 Monate; maximale Laufzeit des Vertrages 48 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angebotsschreiben (RMAOF 001/2021 Anlage 2a) Preisblatt (RMAOF 001/2021 Anlage 2b) Bieter-Formblatt einschließlich der dort geforderten Eignungsnachweise als Anlage (RMAOF 001/2021 Anlage 5) Verpflichtungserklärung (RMAOF 001/2021 Anlage 6)

(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.

(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.

(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.

(4) Vorlage einer Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.

(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.

(6 )Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG vom 12. Juli 2021.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.

(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

(3) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

(4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Transport von Bauschutt einschließlich der Gestellung von Containern, Aufbereitung sowie Entsorgung der Abfälle in Form von Bauschutt) unter Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes, des Erbringungsortes sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr.

(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters, gegliedert nach Berufsgruppen.

(3) Angabe zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.

(4) Erklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung.

(5) Nachweis einer für die Leistungserbringung geeigneten Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde oder Erklärung, eine solche Erlaubnis im Auftragsfall einzuholen.

(6) Geeignete Genehmigungen von Entsorgungsanlagen (einschließlich Inputkatalog nach AVV).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestbedingung für die eingesetzten Transportfahrzeuge: Euro-Abgasnorm VI

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmer, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrens spätestens mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung und Vorgaben des HVTG vom 12.07.2021 GVBl. Seite 338, abzugeben haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/01/2022
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach §§ 155 ff. GWB

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

und

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/12/2021

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