Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: RMAOF-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rmaof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt
Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
Rhein-Main Abfall GmbH
Ludwigstraße 44
63067 Offenbach am Main
Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH koordiniert und steuert als Dachorganisation abfallwirtschaftliche Maßnahmen für ihre Gesellschafter, zu denen die Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Maintal sowie der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Kreis Offenbach gehören.
Die Gesellschafter erteilten der RMA GmbH einen Generalentsorgungsauftrag, wonach diese als "Beauftragte Dritte" gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Im Rahmen dieses Generalentsorgungsauftrages übernimmt die RMA Bauschutt von Kleinanlieferern, der aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt stammt.
Zur Erfüllung dieser Entsorgungspflicht, beabsichtigt die RMA GmbH die Leistung des Projektes Rhein-Main Abfall GmbH "Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main/Deutschland (Hessen)" neu zu vergeben.
Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass sich die jährliche Menge an Bauschutt im Bereich von ca. 4.000 Tonnen (max. 6.000 Tonnen) bewegt. Die vorgenannten Mengenangaben basieren auf Erfahrungsmengen und bilden eine zukunftsgerichtete Prognose ab. Etwaige Umstände, die wesentliche Änderungen an dieser Prognose erkennen ließen, sind dem Auftraggeber nicht bekannt. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und - mit Ausnahme der vorgenannten Maximalmenge - keine verbindlichen Abfallmengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet.
Betreiber der drei Wertstoffhöfe ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Einseitige Verlängerungsoption zugunsten des AG um ein Jahr. Grundlaufzeit des Vertrages 36 Monate; maximale Laufzeit des Vertrages 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angebotsschreiben (RMAOF 001/2021 Anlage 2a) Preisblatt (RMAOF 001/2021 Anlage 2b) Bieter-Formblatt einschließlich der dort geforderten Eignungsnachweise als Anlage (RMAOF 001/2021 Anlage 5) Verpflichtungserklärung (RMAOF 001/2021 Anlage 6)
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(4) Vorlage einer Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56,57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.
(5) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338.
(6 )Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG vom 12. Juli 2021.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Nachweis einer Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erbringen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Transport von Bauschutt einschließlich der Gestellung von Containern, Aufbereitung sowie Entsorgung der Abfälle in Form von Bauschutt) unter Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes, des Erbringungsortes sowie der Angabe des Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr.
(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters, gegliedert nach Berufsgruppen.
(3) Angabe zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
(4) Erklärung über die dem Bieter für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung.
(5) Nachweis einer für die Leistungserbringung geeigneten Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde oder Erklärung, eine solche Erlaubnis im Auftragsfall einzuholen.
(6) Geeignete Genehmigungen von Entsorgungsanlagen (einschließlich Inputkatalog nach AVV).
Mindestbedingung für die eingesetzten Transportfahrzeuge: Euro-Abgasnorm VI
Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmer, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrens spätestens mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung und Vorgaben des HVTG vom 12.07.2021 GVBl. Seite 338, abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach §§ 155 ff. GWB
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.