Nichtoffener Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses in Bad Homburg v. d. Höhe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Referenznummer der Bekanntmachung: 60043-2017
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-homburg.de/rathaus/gesellschaften/Kur-und-Kongress-GmbH.php
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses in Bad Homburg v. d. Höhe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
Nichtoffener Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses in Bad Homburg v. d. Höhe nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
Die Auslobung wurde bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen unter der Nummer 26/2020 RPW 2013 registriert.
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Das Kurhaus der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe stellt seit jeher in Verbindung mit dem Kurhausgarten und dem Kurpark nicht nur räumlich, sondern auch emotional und gesellschaftlich das Zentrum der Stadt dar. Zentral im Stadtkern, in Nähe zu den kommerziellen und gastronomischen Einrichtungen der Louisenstraße, fungiert das aus den 80er Jahren stammende Kurhaus in besonderer Weise als Aktivitäts- und Kommunikationszone und trägt zur Belebung des Stadtzentrums sowie des kulturellen Lebens bei. Für die Bad Homburgerinnen und Bad Homburger wie auch für die Gäste gilt das Haus mit seinen zahlreich stattfindenden Veranstaltungen als wichtiger Treff- und Bezugspunkt innerhalb der Kurstadt.
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Trotz attraktiver und gut besuchter Veranstaltungen ist das mittlerweile mehr als 30 Jahre alte Gebäude samt seinem Umfeld in die Jahre gekommen. Das Raumangebot der Veranstaltungssäle ist häufig nicht ausreichend, seine Ausstattung samt Gebäudetechnik nicht mehr zeitgemäß, die Ladenpassage nur mäßig frequentiert. Ebenso ist der Kurhausvorplatz mit dem angrenzenden Bushaltepunkt in seiner räumlichen Qualität in Frage zu stellen. Des Weiteren bietet die Rückseite (Norden) des Kurhausgrundstücks kein würdiges Entree zu einem der größten und schönsten Kurparks Deutschlands.
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Angesichts der unübersehbaren qualitativen, funktionalen sowie räumlichen Mängel und Defizite hat sich die Kur- und Kongreß-GmbH als Ausloberin dazu entschlossen, einen nichtoffenen Ideenwettbewerb für einen Neubau des Kurhauses auszuloben (gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013). Im Rahmen des Ideenwettbewerbs sollte eine Bebauungskonzeption gefunden werden, die den bestehenden Gebäudekomplex ersetzt und eine schlüssige und harmonische Verbindung mit den vorhandenen städtebaulichen Strukturen des Umfeldes aufnimmt.
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Die Ausloberin erwartete insgesamt Konzeptlösungen für ein Kurhaus der Zukunft - ein attraktives Markenzeichen und Flaggschiff für die Innenstadt der Kurstadt. Hierbei soll die jetzige Art des Nutzungsspektrums auch für einen Neubau in weiten Teilen beibehalten werden. Der Gebäudekomplex soll im Einzelnen folgende Nutzungen beherbergen: Kongress- und Tagungszentrum | Theater | Hotel | Verwaltung der Kur- und Kongreß GmbH | ergänzende öffentliche sowie belebende, gewerbliche Nutzungen und Tiefgarage
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Neben einer funktional qualitätsvollen Anordnung und Vernetzung der unterschiedlichen Nutzungen war für den zentralen innerstädtischen Standort eine adäquate und überzeugende Architektur zu entwickeln. Hierbei sollte der Ideenwettbewerb dazu genutzt werden, für die Fassadengestaltung zwei unterschiedliche Gestaltungsansätze zu entwickeln. Neben einer modernen und zeitgemäßen Fassadengestaltung war zusätzlich eine historisierende Fassadenvariante zu erarbeiten. In Anlehnung an das damalige zweite Kurhaus, das sich von 1863 - 1945 auf dem jetzigen Wettbewerbsgrundstück befand, sollte für die historisierende Variante eine Neubaukonzeption entwickelt werden, die die damalige Fassadengestaltung des belgischen Architekten J. P. Cluysenaar aufgreift. Jeder Teilnehmer bzw. jede Bewerbergemeinschaft hatte insofern unter Berücksichtigung der zu entwickelnden Fassadenvarianten einen Wettbewerbsbeitrag, jedoch bestehend aus zwei Entwurfsvarianten einzureichen.
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Des Weiteren war es für die Ausloberin von entscheidender Bedeutung, den geplanten Hochbau nicht isoliert zu betrachten, sondern das unmittelbar angrenzende Umfeld in die Planung mit einzubeziehen. Das Zusammenspiel zwischen dem öffentlichen Gebäude und dem öffentlichen Raum sollte in einem schlüssigen Gesamtkonzept dargestellt werden.
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Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten wurden hinsichtlich des Gestaltungs- und Bebauungskonzeptes, der Objektqualität, der wesentlichen Gebäudekenndaten sowie der Qualität des öffentlichen Raumes einer Vorprüfung unterzogen. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe konnten Sachverständige zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Dem Preisgericht wurden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung der Arbeiten blieb dem Preisgericht vorbehalten.
Die gleichrangigen Beurteilungskriterien für den Wettbewerb waren:
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(1) Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
(a) Stadtbildverträglichkeit
(b) Auseinandersetzung mit den denkmalgeschützten Objekten in der Umgebung
(c) Blickbeziehungen (Sichtachsen)
(d) Freiraumgestaltung / Qualität des öffentlichen Raums
(e) Funktionalität / Verkehr (z. B. Anordnung Tiefgarage, PKW- und Fahrradstellplätze, Angebote für E-Mobilität, Umgang mit ÖPNV)
(f) Berücksichtigung von Klimaanpassung / Klimaschutz
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(2) Architektur und Gestaltung des Hochbaus
(a) Adressbildung
(b) Fassadengestaltung
(c) Materialität / Farbe
(d) Dachgestaltung
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(3) Qualität des Nutzungskonzeptes für den Hochbau
(a) Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen
(b) Qualität der Grundrisse und Nachhaltigkeit (z. B flexible Grundrisslösungen, Multifunktionalität)
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(4) Nachhaltigkeit und Qualität des Energiekonzeptes
(a) Angestrebter energetischer Standard
(b) Gebäudebezogener Ansatz, besondere Anforderungen an Baustoffe
(5) Wirtschaftlichkeit: Erste Kostenschätzung gemäß DIN 276 (Kostenrahmen 1. Ebene)
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Wettbewerbsbetreuung
weyer gruppe | PROBIOTEC GmbH
Geschäftsbereich Stadtentwicklung + Stadtplanung
Büro Rhein-Main
60314 Frankfurt am Main
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B) Beteiligung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat an der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbes mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 26/2020 RPW 2013 registriert.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRL86
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Satz 1 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
- soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.