Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53108
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es liegt ein Prüfungssystem gemäß SektVO §37 und 48 vor, die Bekanntmachung erfolgte zuletzt im Amtsblatt der EU 2020/S 184-445067 vom 22.09.2020 und ist gleichzeitig ein Aufruf zum Wettbewerb. Es werden alle präqualifizierten Firmen am Verfahren beteiligt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.