SpDrL60 Stw Guntersblum und Osthofen : Anpassung Stw wegen Sofortmaßnahme Umbau BÜ 529 (km 33,741) und BÜ 636 (km 30,534) - Strecke 3522 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54786
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SpDrL60 Stw Guntersblum und Osthofen : Anpassung Stw wegen Sofortmaßnahme Umbau BÜ 529 (km 33,741) und BÜ 636 (km 30,534) - Strecke 3522
SpDrL60 Stw Guntersblum und Osthofen : Anpassung Stw wegen Sofortmaßnahme Umbau BÜ 529 (km 33,741) und BÜ 636 (km 30,534) - Strecke 3522
Guntersblum und Osthofen
SpDrL60 Stw Guntersblum und Osthofen : Anpassung Stw wegen Sofortmaßnahme Umbau BÜ 529 (km 33,741) und BÜ 636 (km 30,534) - Strecke 3522
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SpDrL60 Stw Guntersblum und Osthofen : Anpassung Stw wegen Sofortmaßnahme Umbau BÜ 529 (km 33,741) und BÜ 636 (km 30,534) - Strecke 3522
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.