Umbau und Sanierung Ganztagsgrundschule Gießen-West; Abbrucharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 65.21.109
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Ganztagsgrundschule Gießen-West; Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten
Gießen
400 lfdm Abbruch StB-Fertigteilattiken, vorgehängt
1530 m² Abbruch StB-Fertigteilfassaden inkl. WD
210 m² Abbruch StB-Fertigteilbrüstungen
720 m² Abbruch Fenster-, Türelemente Außen
920 m Ausbau dauerelastischer Fugenmassen
360 m² Abbruch Zwischenbau, eingeschossig inkl. Kriechkeller
3000 m² Rückbau Dachabdichtung inkl. Holzunterkonstruktion
190 m Abbruch Stahlstützen
250 m² Abbruch Betonboden Atrium
560 m² Abbruch Betonpflaster inkl. Unterbau
300 m Abbruch Betonstufen Außenbereich
ca. 40 m³ Stützmauern, Pflanzbeete etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Sanierung Ganztagsgrundschule Gießen-West; Abbrucharbeiten
Nationale Identifikationsnummer: DE243718922
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzell
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36093
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften bitten wir bis zum 19.07.2021 über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de an uns zu richten.
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)