Los 1 (Vertragsführung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz" Referenznummer der Bekanntmachung: TVK/PA/2588/Los 1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dbnetze.com
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1 (Vertragsführung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz"
Los 1 (Vertragsführung) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz" für den Bauherrn DB Netz AG sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB Netz AG beauftragten Unternehmen.
Los 2 des Auftrags (Vertragsbeteiligung) ist aus technischen Gründen separat bekannt gemacht (http://www.subreport.de/E55644486). Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren, gegebenenfalls unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
Los 1 (Vertragsführung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz"
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1 (Vertragsführung mit einer Führungsquote von 30%) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz": Die DB Netz AG strebt die vollständige Ausrüstung des Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik (LST) im Rahmen des Zukunftsprogramms „Digitale Schiene Deutschland“ (DSD) bis 2035 an. Das Programm DSD soll durch das sogenannte „Schnellläuferprogramm“ (SLP) in den Jahren 2020 bis 2022 beschleunigt werden. Ziel des SLP ist es, ein neues Vorgehensmodell bei der Realisierung von Stellwerksprojekten mit mehr Planungs- und Realisierungsverantwortung beim Auftragnehmer zu pilotieren. Damit soll ein wesentlicher Beitrag für die beschleunigte Ausrüstung des deutschen Schienennetzes mit digitaler Leit- und Sicherungstechnik im Rahmen des DSD geleistet werden. Mit dem im SLP zu pilotierenden Vorgehensmodell sollen u.a. Genehmigungen beschleunigt erwirkt und die Standardisierung der Stellwerkstechnik durch einheitliche Schnittstellen zu den einzelnen LST-Komponenten weiter vorangetrieben werden. Dieses Vorgehensmodell soll auf bestimmten Strecken ausgearbeitet, erprobt und validiert werden. Dabei sollen für den Ersatz von Stellwerken (STW) und Bahnübergängen (BÜ) notwendige Bau- und Planungsleistungen an die Hersteller der STW- und BÜ-Technik übertragen werden (z.B. Kabeltiefbau, Telekommunikation). Es soll eine technische Architektur entstehen, die aufwärtskompatibel ist und damit einen Anlagenzustand schafft, der kontinuierlich hin zum digitalen Bahnbetrieb migriert werden kann.
Die Strecke 6269 Gera – Weischlitz ist eine teils eingleisige, teils zweigleisige, nichtelektrifizierte Strecke. Sie befindet in der Region Südost, Netzbezirk Gera und Netzbezirk Plauen. Das Projekt beinhaltet den 1:1 Ersatz von Altstellwerken auf der Strecke 6269 durch Neubau von ESTW-A bzw. ESTW-Z und die Integration der aufgeführten Betriebsstellen (vgl. Tabelle 1/Tabelle 2), sowie Teile der angrenzenden Strecken in dieses Stellwerk. Die örtliche Besetzung der Bedienplätze wird aufgelöst und es erfolgt ein Aufbau von zwei neuen standardisierten Bediensystemen, die den Anforderungen des Projektes „Design integrierter Bedienplatz“ (DiB) in Aussehen und Bedienung entsprechen. Durch die Trennung der Strecke in zwei Netzbezirke werden auch die Stellwerke aus den unterschiedlichen Regionalbereichen entsprechend jeweils einem Bedienplatz zugeordnet. Die Bedienplätze werden kabelredundant angeschlossen. Von dort aus wird ein LWL-Ring aufgebaut, der beidseitig der eingleisigen Strecke im gesamten Verlauf neu verlegt wird. Die Grundsätzliche Architektur ist nicht die Standardausrüstung mit ESTW-UZ und ESTW-A, die an die Bedienplätze entsprechend angebunden werden. Es wird im Streckennetz nur noch einen zentralen Stellwerkskern geben, der alle Sicherungsfunktionen für die gesamte Strecke samt Betriebsstellen übernimmt. Umgesetzt werden ebenfalls die Standardschnittstellen für DSTW. Die neu zu errichtenden Signale werden als KS-Signale mit LED- Optiken ausgeführt. Alle Signale werden mit Ersatzsignalisierung Zs1/Zs7 ausgerüstet. Alle notwendigen Kabeltrassen, Schächte und Querung sowie die notwendigen Modulgebäude sind neu zu errichten. Es werden alle notwendigen TK-Kabel für die geänderten und neuen Anlagen errichtet. Das Meldeanlagensystem DB MAS wird neu errichtet. Das Bahnbetriebliche IP-Netz - Zugangsnetz (bbIP-ZN) – wird zwischen dem TSO (Standort der ZE), den GFK´s und den Nachbarstellwerken neu errichtet. Ferner geplant ist u.a. die Anpassung/Neubau der Stromversorgung (NHV, Trafostation etc.) zur Versorgung der neu geplanten und geänderten Anlagen ggf. als Mehrkundenanlage im Eigentum DB Energie, Neubau der elektrischen Weichenheizungsanlage (EWHA), Anbindung der EWHA an die ZE, Neubau der Netzersatzanlage (NEA) sowie Neubau der Gleisfeldbeleuchtung in den Bahnhöfen. Grundsätzlich werden alle Weichenheizungen entweder erneuert oder auf elektrischen Betrieb umgerüstet, die zukünftig fernbedient werden. Die auf der Strecke befindlichen rechnergesteuerten 8 Bahnübergänge (BUES 2000) werden auf die Schnittstelle SCI – Lx hochgerüstet.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis 29.03.2024 wird mit ca. EUR 64 Mio. veranschlagt. Hiervon ist bislang noch nichts über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 29.03.2024 gerechnet. Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 29.03.2024 (zuzüglich Extended Maintenance und Nachhaftung - siehe unten -) geplant. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens vsl. ab 10.122021 (ggfs. später) im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrages grundsätzlich mitversichert.
Los 2 (Vertragsbeteiligung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Schnellläuferprogramm Gera - Weischlitz"
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 1 (Vertragsführung) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (Vertragsbeteiligung) siehe: https://www.subreport.de/E55644486
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1:
1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Führungsquote von 30 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenklärung);
3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung/Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen, Nachweis per Bietereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
— Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bietereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung);
2) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen (Nachweis per Bietereigenerklärung und per Erklärung zur personellen Ausstattung):
- für die Vertragsbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
- für die Schadenbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortliche Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter.
Mehrfachnennungen sind nicht zulässig.
3) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Infrastrukturbereich bzw. Hoch-/Tiefbau (öffentlich und/oder privat) verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Neben- und Planungsleistungen von mindestens 50 Mio. EUR netto zum Gegenstand hatten/haben. Nachweis durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/ Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) für Infrastrukturprojekte bzw. Hoch-/Tiefbau aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehend („Erklärung Referenzen“).
4) Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden > 100 TEUR als Führungs- oder Alleinversicherer verfügen und dies durch mind. 2 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung nachweisen („Erklärung Referenzen“).
5) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals u. nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH zu übermitteln (Nachweis per Bietereigenerklärung).
— Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bietereigenklärung“, „Erklärung Referenzen“ und „Erklärung personelle Ausstattung“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Die Prämie wird gemäß Zahlungsplan für die vorläufige Vertragslaufzeit in jährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1.7. erhoben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.