Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39096
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Augsburg Hbf
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Augsburg Hbf
Bf Augsburg Hbf, LST-Anlagen MDA-ETA, Baufeldfreimachung Bauzustand 30N - 40N
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Schadenbeseitigung Gleis 2, Kabelquerung zum KS902; Anteil Kabelverlegung von KS 902 zu LST Elementen
Begründung:
Die Kabelquerung vom Stellwerk zum KS 902 musste durch Tiefbauarbeiten neu hergestellt sowie die zugehörigen Kabel neu verlegt werden. Weiterhin sind neue Kabel für die LST Elemente ZDS, Achszähler und Zusatzssignale vom KS 902 zu liefern und montieren.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Der AN ist mit der Planung und Umsetzung der Bz30N bis Bz 40N beauftragt. Daher kann aus Gewährleistungs- und Koordinationsgründen diese Leistung nur durch diesen AN ausgeführt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Der BZ ist im Gesamtterminplan