Rahmenvertag Planung 30 Stadtbahnhaltestellen LPH 1-4, LPH 5-9 optional Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 122/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertag Planung 30 Stadtbahnhaltestellen LPH 1-4, LPH 5-9 optional
Rahmenvertrag über die Planung von barrierefreien Umbaumaßnahmen an 30 Straßenbahnhalte-
stellen und Stadtbahnstationen inkl. angrenzendem Straßenraum und Überwegen.
Beauftragt werden sollen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 der ersten 10 Stück,
die Leistungsphasen 5 bis 9 und die restlichen 20 Haltestellen sind optional anzubieten.
Zu einem Teil der Haltestellen liegen bereits Vorplanungen oder Machbarkeitsstudien vor,
auf die aufgesetzt werden kann.
Frankfurt am Main
Rahmenvertrag über die Planung von barrierefreien Umbaumaßnahmen an 30 Straßenbahnhaltestellen und Stadtbahnstationen inkl. angrenzendem Straßenraum und Überwegen.
Beauftragt werden sollen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 der ersten 11 Stück, die Leistungsphasen 5 bis 9 und die restlichen 19 Haltestellen sind optional anzubieten.
Zu einem Teil der Haltestellen liegen bereits Vorplanungen oder Machbarkeitsstudien vor, auf die aufgesetzt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertag Planung 30 Stadtbahnhaltestellen LPH 1-4, LPH 5-9 optional
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf dem Vergabeportal Deutsche eVergabe unter
VGF EU-122/21 zur Verfügung gestellt. Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textformt,
eingereicht werden. Interessenten, die die abrufbaren Vergabeunterlagen direkt unter der angegebenen URL
heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen,
Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden können.
b) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt
ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem
elektronischen Postfach auf Deutsche eVergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind.
c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
Nicht editierbare Vordrucke sind auszudrucken, auszufüllen und einzuscannen.
d) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original
vom Bieter nachzufordern. Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern
gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst
sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
e) Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in
Textform über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform Deutsche eVergabe anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber
behält sich vor, nach der auf der Plattform angegebenen Frist eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
f) Es ist ein Angebot pro Bieter zulässig. Mehrfachbeteiligung als Einzelbieter sowie als Mitglied einer
Bietergemeinschaft ist nicht zulässig.
g) Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen
bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu
beziehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.