Marxheimer Grundschule Hofheim_TA I Referenznummer der Bekanntmachung: MTK_MGS.10/2021_TA_I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65704
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.proprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marxheimer Grundschule Hofheim_TA I
Vergabe von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI §53ff in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI für die Erweiterung der Marxheimer Grundschule in Hofheim.
Marxheimer Grundschule Schulstraße 31 65719 Hofheim
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Erweiterung der Marxheimer Grundschule in Hofheim um einen Erweiterungsbau nach Passivhausstandard, in welchem eine Mensa und Räume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden können. Die gegenwärtig von rund 155 Schüler-/innen besuchte Schule steht unter Denkmalschutz und wurde in den Jahren 2003 bis 2005 saniert und erweitert. Zurzeit wird das Schulkinderhaus als Mensa genutzt; ebenfalls befindet sich ein Verwaltungs- und ein Schulhaus auf dem Gelände. Da die Bestandsbebauung der Marxheimer Schule unter Denkmalschutz steht, ist eine bauliche Erweiterung nur unter Einbeziehung der benachbarten und ebenfalls denkmalgeschützten Hofreite - welche sich im Eigentum des Kreises befindet - möglich. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses im Hinblick auf die geplante Schulerweiterung ist ein Rückbau der Hofanlage denkbar, sofern die Neubebauung die vorhandenen Strukturen beachtet und der Entwurf mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wird.
Leistungsumfang: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI (2021) §53ff in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (2021) als stufenweise Beauftragung.
Zeitrahmen und Baukosten: Es wird angestrebt, die Planungen unmittelbar nach dem Vergabeverfahren (vsl. Januar 2022) zu beginnen. Der Ausführungszeitraum ist zwischen Herbst 2022 und Ende 2024 vorgesehen. Die anrechenbaren Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276:2018-12 belaufen sich auf ca. [Betrag gelöscht] Euro. Davon entfallen auf die Kostengruppe 400 ca. [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Auswahl der Bieter erfolgt nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge unter den Bewerbern, die geeignet sind, anhand der Bewertung der Referenzen unter Berücksichtigung der zum Nachweis geforderten Unterlagen.
A) Im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt es die gesetzten Mindestanforderungen zu erfüllen.
B) Jede wertungsfähige Referenz wird anhand von verschiedenen Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet. Die Details der Wertung können dem Teilnahmeantrag entnommen werden. Der Auftraggeber behält es sich vor, bei Abgabe von mehr als den geforderten drei Referenzen den Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen in die Bewertung einfließen zu lassen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen wird die Auswahl durch einen Losentscheid getroffen.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen - einzeln oder im Ganzen - der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 9, § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI. Weitere Details zum Projekt sowie zur Teilnahme am Verfahren können der Leistungsbeschreibung und dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Verbindliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und / oder GWB vorliegen.
- Verbindliche Eigenerklärung, über den Nachweis der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
- Verbindliche Eigenerklärung zur Eintragung im Handels-/ Partnerschaftsregister. Bei Unternehmen die nicht im Handels-/ Partnerschaftsregister eingetragen sind, ist stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck und Vertreterregelung vorzulegen.
- Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für die geforderten Erklärungen/ Nachweise ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" zu verwenden.
Haftpflichtversicherung
- Nachweis über das Vorliegen einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer bzw. Bestätigung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Jahresumsatz
- Eigenerklärung zum Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren dem Tätigkeitsbereich in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Haftpflichtversicherung
- Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR (jeweils pro Schadensfall, min. 2-fache Jahresmaximierung).
Jahresumsatz
- Durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr
Personelle Leistungsfähigkeit
- Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen festangestellten Beschäftigten des Unternehmens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags (2021) und in den beiden davor liegenden Jahren (2019 und 2020) mit Qualifikation und Berufserfahrung bezogen auf die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen.
- Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Im Fall von Eignungsleihe sind die Angaben von jedem Nachunternehmer mit Eignungsleihe vorzulegen.
- Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen werden die Angaben bei Bewerbergemeinschaften und/ oder bei Eignungsleihe addiert (kumulierte personelle Leistungsfähigkeit).
Referenzabfrage
Es sind 3 Referenzen abzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung bzw. Komplexität vergleichbar sind.
Die zur Verfügung gestellten Referenzblätter im Teilnahmeantrag müssen jeweils vollständig ausgefüllt werden. Die Prüfung der Referenzen erfolgt nur für die dort eingetragenen Projekte. Allgemeine Referenzlisten werden nicht berücksichtigt. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz sollte in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden.
Personelle Leistungsfähigkeit
- 3 festangestellte Ingenieure (mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss) mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung im jährlichen Durchschnitt.
Referenzabfrage
Referenz Nr. 1:
- Realisierung eines Bildungsbaus
- Fertigstellung der beauftragten Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (10/2011-heute)
Können die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird die Referenz einer Punktewertung unterzogen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Punktewertung
- Art des Auftraggebers
- Projektgröße (BGF m²)
- Erbrachte Leistungsphasen
- Realisierte Anlagengruppen
- Referenz erfüllt den Passivhausstandard
- Referenz ist ein denkmalgeschütztes Gebäude
Referenz Nr. 2:
- Realisierung eins denkmalgeschützten Gebäudes
- Fertigstellung der beauftragten Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (10/2011-heute)
Können die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird die Referenz einer Punktewertung unterzogen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Punktewertung
- Art des Auftraggebers
- Gebäudetypus
- Projektgröße (BGF m²)
- Erbrachte Leistungsphasen
- Realisierte Anlagengruppen
Referenz Nr. 3:
- Realisierung eines Passivhauses
- Fertigstellung der beauftragten Leistungen innerhalb der letzten 10 Jahre (10/2011-heute)
Können die Mindestanforderungen erfüllt werden, wird die Referenz einer Punktewertung unterzogen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
Punktewertung
- Art des Auftraggebers
- Integration von regenerativen Energiequellen
- Erstellung eines TGA-Konzepts in Bezug auf einen klimaneutralen Betrieb
- Projektgröße (BGF m²)
- Erbrachte Leistungsphasen
- Realisierte Anlagengruppen
Zusätzliches Mindestkriterium für alle Referenzen:
- Bei mindestens einer der vorgenannten Referenzen muss eine Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber oder durch einen Auftraggeber mit Anwendung des Vergaberechts erfolgt sein.
Insgesamt (Referenz 1-3) können max. 300Punkte erreicht werden.
Hinweise bei der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft
- Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gibt es keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform.
- Von Bewerbergemeinschaften ist ein gemeinsamer Teilnahmeantrag auszufüllen. Die Bewerber müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel der anderen Mitglieder tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Bewerbergemeinschaftserklärung.
- Weiterhin sind verschiedene Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen, dabei ist deutlich zu machen, welche Angaben von welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft stammen. Weitere Details können dem Teilnahmeantrag entnommen werden.
- Geforderte Eigenerklärungen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. von weiteren Unternehmen können im Teilnahmeantrag vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abgegeben werden.
Hinweise zum Einsatz von Nachunternehmern mit Eignungsleihe
- Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten Ressourcen/ Mittel von dritten Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
- Die Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Die Eignung anderer Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise angibt. Hierzu ist die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen für jedes andere Unternehmen auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
- Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
- Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Eine entsprechende unterzeichnete Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ist beizufügen.
- Auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise ist im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/ diesen anderen Unternehmen stammen.
- Erfüllt das dritte Unternehmen das/ die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/ Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien der EU-Bekanntmachung ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Kriterien gemäß Ziffer II.2.8) der EU-Bekanntmachung die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der gemäß Ziffer II.2.8) der EU-Bekanntmachung angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren (vgl. § 75 Abs 6 VgV).
B) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge (und auch Angebote) in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem AG in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Teilnahmeantrags oder Angebots vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
C) Bewerber, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren.
D) Die über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen (vgl. Ziffer I.3 der EU-Bekanntmachung) beinhalten alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Für die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich das zur Verfügung gestellten Formblatt mit der Bezeichnung "Teilnahmeantrag" sowie bei Bedarf die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 01 zum Teilnahmeantrag), die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen mit Eignungsleihe (Anlage 02 zum Teilnahmeantrag) bzw. die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen ohne Eignungsleihe (Anlage 03 zum Teilnahmeantrag) zu verwenden. Die in den vorgenannten Unterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen sind dabei zwingend mit Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
E) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über das Kommunikationstool des e-Vergabeportals DTVP bis spätestens zum 05.11.2021 zu richten. Der AG behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/ oder Antworten maßgebend.
F) Der Teilnahmeantrag sowie die geforderten Anlagen sind elektronisch und ausschließlich über die e-Vergabeplattform (DTVP) einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Die Abgabe in Papierform ist nicht zugelassen. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übertragung Ihres Teilnahmeantrags. Elektronische Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) ist der Bewerber und die zur Vertretung der Bewerbergemeinschaft berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform einzureichen.
G) Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
H) Von der Vorlage weiterer als der beschriebenen Nachweise ist abzusehen. Weiterhin werden Firmenbroschüren nicht beachtet. Eine Kostenerstattung für die Erstellung der Bewerbung zur Teilnahme an o.g. Vergabeverfahren wird seitens des Auftraggebers nicht gewährt. Die Bewerbung nebst den dazugehörigen Unterlagen verbleibt auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und wird nicht an den Bewerber zurückgegeben.
I) Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 56 Abs. 4 VgV vor.
J) Bei Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/ oder Mitglied einer/ mehrerer Bieter-gemeinschaft/ en sowie von Unterauftragnehmern, wird der AG einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/ Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss.
K) Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6R0P8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt
Ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland