BIM - Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7) Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33118
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM - Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7)
München
Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 1+2;
Daglfinger Kurve incl. Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 3 (4, 5-7 Optional)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM - Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 1+2, 3 (Optional 4,5-7)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke
Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 1+2;
Daglfinger Kurve incl. Höhenfreiheit Daglfinger Kurve - Objekt- und Tragwerksplanung IBW Lph 3 (4, 5-7 Optional)
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ 31 Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie auf Vorplanungsniveau der VP+3 im Mai 2020 wurde gemeinsam mit dem BMVI und
dem EBA die Fortführung der Planung auf Basis der Trassierungsvariante A0 entschieden.
Zusätzlich wurde in diesem Zusammenhang die vollständige Umsetzung der Freihaltetrasse im Bau- und Endzustand in der
Planung beschlossen. Die vollständige Umsetzung dieser Freihaltetrasse beinhaltet grundsätzlich Optimierungen der
Streckenführungen im Knotenbereich der Nordringbauwerke.
Dabei entspricht die Freihaltetrasse zukünftig der Strecke 5600R. Durch die vollständige planerische Berücksichtigung dieser
Freihaltetrasse kann die Strecke 5600R im Bestand entfallen, was wiederum den Entfall der 700er Weichen (östlich des KRBWs
Nordring) ermöglicht. Diese Optimierung der Trassierung ermöglicht die Reduzierung der Gleisachsen am Nordring im
Endzustand um ein Gleis. Zukünftig verläuft die Strecke 5600R mit südlicher Streckenführung am Nordring.
Für die Realisierbarkeit im Hinblick auf die Bauphasenplanung sind Wechselwirkungen aus den Gewerken der Technischen
Ausrüstung und des konstruktiven Ingenieurbaus analog zum Vertrag zu berücksichtigen.
Eine weitere Optimierung betrifft die zweigleisige Optimierung des Baugleises der S8 im Bereich des KrBW Daglfing, welche
ebenfalls in diesem Zuge zu prüfen ist.
Die Optimierungen sind unter Berücksichtigung der Schnittstellenprojekte durchzuführen. Hervorzuheben sind dabei die
Schnittstellen zum Projekt Ausbau Bhf Trudering, 4-gl. Ausbau Da-Jo sowie dem Werk Steinhausen.
Die beschriebenen Optimierungen sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen in den Planungen der vertraglich gebundenen Bauwerke
zu prüfen und zu berücksichtigen.
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist mit weitreichendem Zeitverzug verbunden. Dies begründet sich in erster Linie durch die
Einarbeitungsphase sowie der Komplexität des Vorhabens. Weiterhin sind mit hohen Planungskosten beim Wechsel des ANs zu
rechnen.