Teilerneuerung (Erneuerung des Überbaus) EÜ Pfungstädter Straße in Darmstadt Eberstadt, Strecke 3601, Km 34,372; BIM Planungsleistungen IBW Lph 1-2, TWP Lph 2; optionale Leistung IBW Lph 3-4 und Lph 6-7, TWP Lph 3 und Lph 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55295
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Teilerneuerung (Erneuerung des Überbaus) EÜ Pfungstädter Straße in Darmstadt Eberstadt, Strecke 3601, Km 34,372; BIM Planungsleistungen IBW Lph 1-2, TWP Lph 2; optionale Leistung IBW Lph 3-4 und Lph 6-7, TWP Lph 3 und Lph 6
Teilerneuerung (Erneuerung des Überbaus) EÜ Pfungstädter Straße in Darmstadt Eberstadt, Strecke 3601, Km 34,372; BIM Planungsleistungen IBW Lph 1-2, TWP Lph 2; optionale Leistung IBW Lph 3-4 und Lph 6-7, TWP Lph 3 und Lph 6
Teilerneuerung (Erneuerung des Überbaus) EÜ Pfungstädter Straße in Darmstadt Eberstadt, Strecke 3601, Km 34,372; Planungsleistungen IBW Lph 1-2, TWP Lph 2; optionale Leistung IBW Lph 3-4 und Lph 6-7, TWP Lph 3 und Lph 6
optionale Leistung IBW Lph 3-4 und Lph 6-7, TWP Lph 3 und Lph 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform (Anlage 1) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), GWU, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
1. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (sofern eine Bieter-/ oder Ingenieurgemeinschaft angestrebt wird)
2. Planung Ingenieurbauwerke: Nachweis von jeweils einer vgl. Leistungen für den Neu-/Umbau von einer Eisenbahnunterführung unter Bahngleisen mit einem GWU von mehr als 2,0 Mio. € in den letzten 5 Jahren (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt / Objekt / Auftraggeber / GWU / Leistungsbild / Leistungsumfang)
3. Tragwerksplanung: Nachweis von jeweils einer vgl. Leistungen für den Neu-/Umbau von einer Eisenbahnunterführung unter Bahngleisen mit einem GWU von mehr als 2,0 Mio. € in den letzten 5 Jahren (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt / Objekt / Auftraggeber / GWU / Leistungsbild / Leistungsumfang)
4. iTWO: Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der
Rechnung/Bestellung.
Sollten die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung von AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu erwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt.
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung und Abrechnung durch Vorlage der Zertifikate. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt. Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den AN
nachzuweisen.
5. BIM Eignungskriterium „Projekterfahrung des Bewerbers“: Der Bewerber hat den Nachweis von einem Referenzprojekt unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens zu erbringen, welches mit der BIM-Methodik durchgeführt wird/wurde.
Der Bewerber benennt ein Referenzprojekt mit der BIM-Methodik, welches zum Zeitpunkt der Durchführung des Teilnahmewettbewerbs unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens bearbeitet wird oder abgeschlossen ist und die Mindestanforderungen erfüllt. Die Abnahme der Leistung im Referenzprojekt darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmewettbewerbs nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Projektbezeichnung, Projektbeschreibung: Bezeichnung des Referenzprojektes und inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung;
Projektbezug: Der Bewerber hat den Bezug des Referenzprojektes zur hier ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen;
Auftraggeber (AG): Name Auftraggeber (AG) und Nennung Ansprechpartner beim AG;
Dauer des Projektauftrags: Angabe von Beginn und Ende (Datum Abnahme der Leistung) mit Monats- und Jahresangabe;
Auflistung und kurze Beschreibung Leistungsbeschreibung: Auflistung und inhaltlich aussagekräftige Beschreibung der Leistungsbeschreibung- und phase, die im Referenzprojekt ausgeführt wurden (mindestens Lph.: 1-4);
BIM-Kernelemente: Es ist zu bestätigen, dass die BIM-Kernelemente im Referenzprojekt umgesetzt wurden/werden: Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA); BIM-Projektabwicklungsplan (BAP); 3-dimensional planen ; gemeinsame Nutzung Datenumgebung (CDE); Planungsbesprechung mit digitalen Modellen (VDR) ; weitere Informationen zum Referenzprojekt
6. BIM Eignungskriterium „Qualifikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers“: Der Bewerber hat den Nachweis der BIM-spezifischen Qualifikationen und Erfahrungen bei der Projektdurchführung mit der BIM-Methodik von Mitarbeitern im eigenen Unternehmen zu erbringen, die für die erforderlichen Rollen bei der Projektabwicklung geeignet sind. Der Bewerber hat für jede Rolle die geforderte Anzahl an Mitarbeitern aus dem eigenen Unter-nehmen zu benennen, die die Mindestanforderungen erfüllen.
6.1 Projektleiter AN: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Mitarbeiter mit 5 Jahren Berufserfahrung in der Leitung der Planung/Ausführung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten mit gewerkeübergreifender Koordinierung tätig sind.
6.2 BIM-(Gesamt-)Koordinator: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Mitarbeiter mit 5Jahren Berufserfahrung in der Steuerungs- oder Koordinierungsfunktion bei der Planung/Ausführung von Um- oder Neubaumaßnahmen bzw. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik tätig sind.
6.3 BIM-Modellautor/Fachplaner: Es ist zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Mitarbeiter mit 5Jahren Berufserfahrung bei der Erstellung von 3D-Modellen sowie bei modellbasierter Termin- und Kostenplanung während der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen bzw. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten mit der BIM-Methodik tätig sind."
7. BIM Eignungskriterium „Technische Ausstattung des Bewerbers“: Der Bewerber hat den Nachweis über das Vorhandensein von 1 BIM-spezifischen Arbeitsplatz im eigenen Unternehmen zu erbringen. Die technische Ausstattung muss für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein. Der Bewerber muss für mindestens 1 Arbeitsplatz/Arbeitsplätze die Mindestanforderungen oder eine gleichwertige Arbeitsplatzkonfiguration nachweisen.
Hardware : Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Hardware in ausreichender Anzahl vorhanden ist und dem Stand der Technik entspricht.
Software (BIM und CAD): Es ist zu bestätigen, dass die eingesetzte Software in ausreichendem Umfang vorhanden ist und durch die vorgesehenen Mitarbeiter angewendet werden kann.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beauftragte Unternehmen: Vermessung, Blom Deutschland GmbH
Baugrunduntersuchung, Dr. Spang GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.