Energielieferung (Strom) für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (KdMTK) und deren Schwester- und Tochtergesellschaften
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-mtk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energielieferung (Strom) für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (KdMTK) und deren Schwester- und Tochtergesellschaften
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von elektrischer Energie für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH und ihren Schwester- und Tochtergesellschaften. Die zu beliefernden Liegenschaften werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Der bisherige durschnittliche Jahresverbrauchswert liegt bei ca. 6.900.000 kWh.
Die konkreten Abnahmestellen werden in den Vergabeunterlagen näher bezeichnet.
Der Auftraggeber beauftragt die Lieferung von elektrischer Energie. Die KdMTK beschaffen elektrische Energie für sich und im Auftrag für folgende Schwester- bzw. Tochtergesellschaften: Fachklinik und Seniorenresidenz Main-Taunus gGmbH und Gesundheits- und Dienstleistungsgesellschaft Main-Taunus mbH.
Die Verteilung der einzelnen Abnahmestellen auf die jeweiligen Auftraggeber ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Es kommt mit jedem der Auftraggeber ein separates Vertragsverhältnis jeweils zu denselben Bedingungen zu Stande.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bieter können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht zulässig.
Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
— Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Eigenerklärung zu den Umsätzen mit Leistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe(Energielieferung) vergleichbar sind, innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Auftrags (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr),
— Auftraggeber,
— Leistungszeitraum,
— gegebenenfalls Auftragswert bzw. Projektvolumen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind soweit möglich die vorgesehenen Unterauftragnehmer jedenfalls aber deren Leistungsumfang zu benennen.
3. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform der Deutschen eVergabe bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion der Deutschen eVergabe zu verwenden.
4. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Angebotsfristvorzulegen. Das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden.
5. Eine Einreichung des Angebots per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB (Informations- und Wartepflicht) bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.