Sanierung Kurbad Königstein im Taunus - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königstein im Taunus
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kurbad-koenigstein.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av151741
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kurbad Königstein im Taunus - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Kur GmbH Königstein im Taunus plant die Sanierung ihres Kurbades.
Das denkmalgeschützte Gebäude, das in seiner ursprünglichen Form im Jahre 1977 eröffnet wurde, soll in mehreren Bauabschnitten unter laufendem Betrieb saniert und ggf. erweitert werden.
Im Rahmen einer Grobplanung / Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 wurden Kosten i.H.v. ca. 10,2 Mio. € netto für die Kostengruppen 200-700 (DIN 276) geschätzt.
Aufgrund von Preissteigerungen sowie gestiegener Anforderungen dürften die Kosten aktuell wohl mit ca. 15,0 Mio. € netto prognostiziert werden.
Terminlich sind folgende Meilensteine vorgesehen:
- Planungsbeginn: Januar 2022,
- Baubeginn (nach Hallenbadsaison 23/24): Frühjahr 2024,
- Baufertigstellung (Annahme: 3-jährige Bauzeit): Mitte 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts-/stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gem, §§ 53 ff. HOAI
Kurbad Königstein im Taunus,
Le Cannet-Rocheville-Straße 1,
61462 Königstein im Taunus.
Die Kur GmbH Königstein im Taunus plant die Sanierung ihres Kurbades.
Das denkmalgeschützte Gebäude, das in seiner ursprünglichen Form im Jahre 1977 eröffnet, 1989 um ein Außenbecken und 1994 um einen Saunabereich erweitert wurde, soll in mehreren Bauabschnitten unter laufendem Betrieb saniert und ggf. erweitert werden.
Es ist angedacht, einen Antrag auf Aufnahme des Kurbades Königstein in das Denkmalpflegeprogram "National wertvolle Kulturdenkmäler" (= Denkmal nationalen Ranges) zu stellen.
Folgende Einzel-Maßnahmen / Bauabschnitte sind geplant:
- Neuerrichtung eines Saunabereichs im 3. OG,
- Sanierung der Schwimmhalle - Fassade, abgehängte Decke, Technik,
- Erfüllung der Auflagen / Forderungen des Brandschutzgutachtens,
- Fluchttreppe vom 3. OG / Nottreppe,
- Sanierung des Umkleidebereiches im 1. OG,
- Erneuerung / Umgestaltung Restaurant im 2. OG,
- Umgestaltung ehemaliges Therapiezentrum im 1. OG,
- Umgestaltung Eingangshalle / Kassentresen,
- Sanierung und Begrünung aller Dachflächen,
- Entfernung der Eternit-Lüftungskanäle in der Schwimmhallendecke,
- Umbau des Bereiches der Solarien im EG,
- Instandsetzung der bestehenden Sauna im 2. OG,
- Sanierung der Duschen im 2. OG,
- Erneuerung der Bodenbeläge der Treppe und der Eingangshalle im EG und 2. OG,
- Schaffung eines zusätzlichen Lagers / Technikbereichs im UG,
- Anpassung des bestehenden Kassensystems,
- Errichtung eines Personalraums im 1. OG,
- Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach.
Die Auflistung der oben genannten Maßnahmen stellt keine Priorisierung bzw. Reihenfolge der Bauabschnitte dar. Es wird Aufgabe des auszuwählenden Objektplaners sein, die jeweiligen Bauabschnitte zu definieren sowie terminlich zu planen.
Im Rahmen einer Grobplanung / Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 wurden Kosten i.H.v. ca. 10,2 Mio. € netto für die Kostengruppen 200-700 (DIN 276) für die oben genannten Einzelmaßnahmen geschätzt.
Aufgrund von Preissteigerungen sowie gestiegener Anforderungen dürften die Kosten aktuell wohl mit ca. 15,0 Mio. € netto prognostiziert werden.
Terminlich sind folgende Meilensteine vorgesehen:
- Planungsbeginn: Januar 2022,
- Baubeginn (nach Hallenbadsaison 23/24): Frühjahr 2024,
- Baufertigstellung (Annahme: 3-jähigre Bauzeit): Mitte 2027.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts-/stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für den noch festzulegenden 1. Bauabschnitt gemäß § 55 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 3-9 für den ersten Bauabschnitt werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Beauftragungsstufen, Bauabschnitten bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 4 (sofern erforderlich) und 5 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 6 und 7 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 5: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 55 HOAI;
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9),
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der besonderen Leistungen besteht nicht.
— Optionale Beauftragung einzelner Bauabschnitte: Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Bauabschnitte aus der Auflisteung unter Ziffer II.2.4 dieser Bekanntmachung ganz oder teilweise zu beauftragen. Bedingung für die Beauftragung ist ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der Kur GmbH.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Bauabschnitte besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Kurbad Königstein im Taunus - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3Nr. 4 GWB).