1.000 Convertible - Ausstattung für den Schulbetrieb 2022 der Stadt Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2021-00021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
1.000 Convertible - Ausstattung für den Schulbetrieb 2022 der Stadt Frankfurt am Main
Lieferleistung auf Abruf inkl. Dienstleistung
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Lieferleistung von 1.000 Convertibles, inkl. Dienstleistung, für Frankfurter Schulen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Unterschrift erklärt der Bieter, dass
kein zwingender, in § 123 GWB genannter Ausschlussgrund vorliegt.
dass außerdem kein Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Abs. 1 GWB fällt.
für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zu Verfügung stehen.
die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben so wie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wird/wurde.
dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Als Nachweis zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters mit dem Angebot ein Firmenprofil mit den folgenden Angaben vorzulegen ist:
Sitz des Unternehmens mit Außenstellen, Anzahl der Mitarbeiter (Aufteilung in Service/Technik/Roll-out).
Nachweis über Qualifikation von mind. 1 bis max. 5 Mitarbeiter, die als direkte Ansprechpartner im Verfahren beteiligt sind. Der Nachweis bitte tabellarisch, max. 5 Seiten pro Mitarbeiter. Auf Nachfrage seitens des Auftraggebers sind Zertifikate/Abschlüsse/Nachweise der entsprechenden Mitarbeiter vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Für die technische Leistungsfähigkeit ist mindestens ein Nachweis der in den letzten Jahren (2019 bis 2021) erbrachten Leistungen für öffentliche Auftraggeber und andere Institutionen in vergleichbarer Größenordnung mit Angabe des Auftraggebers, der Menge der Lieferung, des Auftragswert und der Leistungsdauer sowie dem Ansprechpartner vorzulegen. Unter "vergleichbarer Größenordnung" versteht der Auftraggeber, Aufträge mit > 1.000 mobile Endgeräte.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).