19FEI41229 ESTW FLIEDEN 1. Bs, Blockanpassung Rand Stellwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41229
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEI41229 ESTW FLIEDEN 1. Bs, Blockanpassung Rand Stellwerke
Flieden
ESTW Flieden, Anpassung der Randstellwerke SpDrS60 Neuhof, Elm und Schlüchtern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
19FEI41229 ESTW FLIEDEN 1. Bs, Blockanpassung Rand Stellwerke
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flieden
ESTW Flieden, Anpassung der Randstellwerke SpDrS60 Neuhof, Elm und Schlüchtern
Ort: Flieden
NUTS-Code: DE732 Fulda
Land: Deutschland
Blockanpassungen der Randstellwerke Neuhof, Schlüchtern und Elm (SpDrS60)
zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Da das neue Signal P601 aufgrund der Örtlichkeit nicht aufgestellt werden konnte musste der Vorsignalanteil vor Ort demontiert und an das Bestandssignal P601 montiert werden.
und
b)
Wechsel des AN ist
aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich
Begründung:
oder
c)
aus technischen Gründen nicht möglich
Begründung:
Die Änderung an der im Bau befindlichen LST Anlage können nur von deren Errrichter der Fa. Siemens durchgeführt werden.
und
d)
mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden
Begründung:
Wie bereits unter c) erläutert ist die Leistungserbringung nur duch die Fa. Siemens möglich.