Sicherheits- und Aufsichtspersonal für das Rathaus Römer und die Paulskirche Referenznummer der Bekanntmachung: 09-2021-00015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Aufsichtspersonal für das Rathaus Römer und die Paulskirche
Bereitstellung von geeignetem Personal für den Sicherheits- und Aufsichtsdienst in Römer und Paulskirche der Stadt Frankfurt am Main.
Los 1 - Bewachung von Veranstaltungen im Rathaus Römer und in der Paulskirche
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Bewachung von Veranstaltungen im Rathaus Römer und in der Paulskirche
Eine Verlängerung um 2 Jahre ist möglich.
Los 2 - Aufsichtsdienst im Kaisersaal und in der Paulskirche
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Aufsichtsdienste im Kaisersaal, dem Limpurgsaal und in der Paulskirche
Eine Verlängerung um 2 Jahre ist möglich.
Los 3 - Hostessen und Hosts bei Veranstaltungen
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Hostessen und Hosts bei Veranstaltungen.
U.a. Garderobendienst, Gästelenkung, Einlass der Gäste, Gästebetreuung, Auskunftssuchenden helfen
Eine Verlängerung um 2 Jahre ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Umsatz der vergangenen 3 Jahre unter Verwendung und Einreichung der Anlage 3.
-Personalausstattung
Nachweis über die Personalausstattung unter Verwendung der Anlage 3.
-Referenzen
Es sind mindestens drei Referenzen in vergleichbarem Umfang nachzuweisen. Die Referenzen müssen aus vergleichbaren Aufträgen, z.B. in Museen, Theaterbetrieben, Messen etc. stammen.
Die Referenzen sind auf dem entsprechenden Vordruck (Anlage 2) mit den Vergabeunterlagen einzureichen.
-Ortsbesichtigung
Nachweis über stattgefunde Ortsbesichtigung (Anlage 1).
-Versicherungen:
Versicherungen gegen Personenschäden und Sachschäden sind mit Angabe der Deckungssummen nachzuweisen.
Mindestanforderungen:
Personen- und Sachschäden: pauschal 5.000.000,- €
Obhutsschäden: 100.000,- €
Schlüsselschäden: 100.000,- €
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).