Los 1 Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb" Referenznummer der Bekanntmachung: TVK/MU/2167/Los 1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dbnetze.com
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1 Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb"
Los 1 (Vertragsführung) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb" für den Bauherrn DB Netz AG sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB Netz AG beauftragten Unternehmen.
Los 2 des Auftrags (Vertragsbeteiligung) ist aus technischen Gründen separat bekannt gemacht (http://www.subreport.de/E44716726). Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren, gegebenenfalls unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
Los 1 Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb"
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 1 (Vertragsführung mit einer Führungsquote von 30%) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb".
Die DB Netz AG plant die Errichtung / Erneuerung des ESTW Horb. Die elektromechanischen Sicherungsanlagen im Bf Horb aus dem Jahr 1927 werden mittels neuer elektronischer Sicherungstechnik erneuert. Für den Bahnhof Horb ist somit der Ersatz der bestehenden sicherungstechnischen Anlagenteile durch ESTW-Technik vorgesehen. Dafür wird ein neues Gebäude in Modulbauweise aufgebaut. Das ESTW-A Horb wird an die neu aufzubauende ESTW Zentrale im Bestandsstellwerk Rottweil angebunden.
Die Investitionssumme für dieses Projekt mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis 30.06.2024wird mit EUR 69,951 Mio. veranschlagt.
Hiervon sind bereits ca. EUR 3,935 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 30.06.2024 gerechnet.
Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 30.06.2024 (zuzüglich Extended Maintenance und Nachhaftung - siehe unten -) geplant.
Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens vsl. ab 01.12.2021 (ggfs. später) im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrages grundsätzlich mitversichert.
Los 2 Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben "ESTW Horb"
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 1 (Vertragsführung) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 2 (Vertragsbeteiligung) siehe: https://www.subreport.de/E44716726
Es handelt sich um eine Projektversicherung. Die vorläufige Vertragsdauer entspricht der voraussichtlichen/geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit geplante Bauzeit hinaus, z.B. bei Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Los 1:
1) Vorlage der vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit;
2) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Führungsquote von 30 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenklärung);
3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung/Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen, Nachweis per Bietereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
4) Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
— Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
— Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bietereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
1) Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung);
2) Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung jeweils für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen (Nachweis per Bietereigenerklärung und per Erklärung zur personellen Ausstattung):
- für die Vertragsbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
- für die Schadenbearbeitung:
.. im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter.
.. im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortliche Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter.
Mehrfachnennungen sind nicht zulässig.
3) Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten aus dem Infrastrukturbereich bzw. Hoch-/Tiefbau (öffentlich und/oder privat) verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Neben- und Planungsleistungen von mindestens 50 Mio. EUR netto zum Gegenstand hatten/haben. Nachweis durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/ Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) für Infrastrukturprojekte bzw. Hoch-/Tiefbau aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) oder derzeit noch bestehend („Erklärung Referenzen“).
4) Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden > 100 TEUR als Führungs- oder Alleinversicherer verfügen und dies durch mind. 2 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den vergangenen 6 Kalenderjahren vor Bekanntmachung nachweisen („Erklärung Referenzen“).
5) Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein Schadenreporting in Form einer xls-Datei zu erstellen, die zum Ende eines jeden Quartals u. nach Anforderung innerhalb von 48 Stunden per E-Mail an die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH zu übermitteln (Nachweis per Bietereigenerklärung).
— Für die Erklärungen sind die Vordrucke „Bietereigenklärung“, „Erklärung Referenzen“ und „Erklärung personelle Ausstattung“ zu nutzen. Sie stehen als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Die Prämie wird gemäß Zahlungsplan für die vorläufige Vertragslaufzeit in jährlichen Teilbeträgen jeweils zum 1.7. erhoben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
3) Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für sie festlegt, einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
4) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag für dieses Los (Los 1 – Vertragsführung) ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggf. Bietergemeinschaftserklärung) vollständig und ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform "subreport ELViS" in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
5) Alle unter den Abschnitten III.1.2 und III.1.3 sowie VI.3 geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
6) Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten werden auf der eVergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
7) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
8) Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.