VE0081 Wärme- Kälteversorgung Terminal 3 Los 1 und Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0746-19FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0081 Wärme- Kälteversorgung Terminal 3 Los 1 und Los 2
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Heizungs- und Kälteversorgung des Terminalhauptgebäudes (Gebäude 600 bis 602) und des Nebengebäudes zur Personen-Waren Kontrolle (Gebäude 050).
Weitere Angaben unter II.2.4
Los 1 - Wärme-/ Kälteversorgung (Geb.50, 600):
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Heizungs- und Kälteversorgung des Terminalhauptgebäudes (Gebäude 600 bis 602) und des Nebengebäudes zur Personen-Waren Kontrolle (Gebäude 050).
Die Gebäude werden durch ca. 53 Pumpenstationen mit Wärme und Kälte versorgt. Die Versorgung der Pumpenstationen erfolgt aus einem ringförmigen Medienkanal. In den Pumpstationen werden folgende Systemnetzte über 30 Schächte zur Versorgung der Verbraucher im Gebäude bereitgestellt:
- Heizsysteme dyn. 40/30°C, Heizwasser
- Heizsysteme stat. 35/30 °C, Heizwasser
- Flächensysteme 18/22 °C, Kaltwasser
- Umluftsysteme 8/14 °C, Kaltwasser
Verbraucher sind:
- Flächensysteme als Heiz- u. Kühldecken sowie Fußbodenheizung u. - Kühlung
- Heizkörper, Unterflurkonvektoren, Umluftgeräte zum Heizen und Kühlen, Klimaschränke, Torluftschleier, passive Kühlkonvektoren
- Wärmeübertrager zur Systemtrennung Mietflächen
- RLT-Geräte mit Registern zum Heizen und Kühlen
- Nacherhitzer im Kanalnetz für höhertemperierte Bereiche
Alle RLT-Geräte erhalten zur Wärmerückgewinnung ein rohrgebundenes Kreislaufverbundsystem.
Zum Regeln und Abgleich der Systeme werden etagenweise Regelventile eingesetzt. Zur Erfassung von Verbräuchen sind flächenbezogene Zählbereiche zu erstellen und mit Wärmemengenzähler zu versehen. Die Versorgung von Mietflächen erfolgt Großteils durch Wärmeübertrager zur Systemtrennung.
Los 1, Wärme-/ Kälteversorgung (Geb.50, 600):
Mengenübersicht
- 45 Pumpen für Stränge mit Volumenströmen von 5 …60 … 180 m³/h
- 2 Pumpen für Ebene mit Volumenströmen von 5 m³/h
- 60 Pumpen für RLT-Register u. -WRG mit Volumenströmen von 5 bis 25 m³/h
- 7.000 m² Heiz- u. Kühldecken
- 15.000 m² Fußbodenheizung u.-kühlung
- 300 Heizkörper
- 200 Umluft Geräte heizen, kühlen
- 60 Unterflurkonvektoren
- 40 Wärmeübertrager zur Systemtrennung von Mietflächen
- 20 Versorgung von RLT-Geräten mit Heizung, Kühlung und WRG
- 20 Versorgung von Klimaschränken
- Rohrleitungen DN 15 bis DN 250
o DN 15-40, ca. 24.000 m
o DN 50-80, ca. 9.800m
o DN 100-200, ca. 6.700m
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.
Los 1 – Geb. 600: Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung
Los 2, Wärme-/ Kälteversorgung (Geb.601, 602):
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Heizungs- und Kälteversorgung des Terminalhauptgebäudes (Gebäude 600 bis 602) und des Nebengebäudes zur Personen-Waren Kontrolle (Gebäude 050).
Die Gebäude werden durch ca. 53 Pumpenstationen mit Wärme und Kälte versorgt. Die Versorgung der Pumpenstationen erfolgt aus einem ringförmigen Medienkanal. In den Pumpstationen werden folgende Systemnetzte über 30 Schächte zur Versorgung der Verbraucher im Gebäude bereitgestellt:
- Heizsysteme dyn. 40/30°C, Heizwasser
- Heizsysteme stat. 35/30 °C, Heizwasser
- Flächensysteme 18/22 °C, Kaltwasser
- Umluftsysteme 8/14 °C, Kaltwasser
Verbraucher sind:
- Flächensysteme als Heiz- u. Kühldecken sowie Fußbodenheizung u. - Kühlung
- Heizkörper, Unterflurkonvektoren, Umluftgeräte zum Heizen und Kühlen, Klimaschränke, Torluftschleier, passive Kühlkonvektoren
- Wärmeübertrager zur Systemtrennung Mietflächen
- RLT-Geräte mit Registern zum Heizen und Kühlen
- Nacherhitzer im Kanalnetz für höhertemperierte Bereiche
Alle RLT-Geräte erhalten zur Wärmerückgewinnung ein rohrgebundenes Kreislaufverbundsystem.
Zum Regeln und Abgleich der Systeme werden etagenweise Regelventile eingesetzt. Zur Erfassung von Verbräuchen sind flächenbezogene Zählbereiche zu erstellen und mit Wärmemengenzähler zu versehen. Die Versorgung von Mietflächen erfolgt Großteils durch Wärmeübertrager zur Systemtrennung.
Los 2, Wärme-/ Kälteversorgung (Geb.601, 602):
Mengenübersicht
- 60 Pumpen für Stränge mit Volumenströmen von 10 …90 … 280 m³/h
- 10 Pumpen für Ebene mit Volumenströmen von 5-bis 50 m³/h
- 60 Pumpen für RLT-Register u. -WRG mit Volumenströmen von 5 bis 40 m³/h
- 12.500 m² Heiz- u. Kühldecken
- 17.000 m² Fußbodenheizung u.-kühlung
- 300 Heizkörper
- 500 Umluft Geräte heizen, kühlen
- 60 passive Kühlkonvektoren
- 30 Torluftschleier
- 110 Wärmeübertrager zur Systemtrennung von Mietflächen
- 20 Versorgung von RLT-Geräten mit Heizung, Kühlung und WRG
- 10 Versorgung von Klimaschränken
- Rohrleitungen DN 15 bis DN 300
o DN 15-40, ca. 28.000m
o DN 50-80, ca. 14.000m
o DN 100-200, ca. 9.500m
o DN 250-350, ca. 450m
Lieferung und betriebsfähige Montage der Neuanlagen, einschließlich Inbetriebnahme.
Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor rechtsgeschäftlicher Abnahme.
Los 2 – Geb. 601/602: Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-00746/19-FAS, B-000003 - Terminal 3 1. BA NBT3, VE0081 Wärme- Kälteversorgung Terminal 3 - Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pilgramsberg/Post Rattistell
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94372
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase - Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die IBK als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase - Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine IBK übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der IBK.
2. Phase - Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der AzI bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzI werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
- „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
- die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der AzI werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Nach Prüfung und Wertung der verbindlichen Erstangebote aller Bieter werden aus den wertbaren Angeboten die wirtschaftlichsten Bieter jeweils schriftlich aufgefordert, Musterflächen bzw. Prüflinge zu erstellen.
An dem weiteren Verfahren werden nur die Bieter in ggf. anschließenden weiteren Verhandlungsstufen (mit stattfindende Verhandlungsgespräche) zugelassen, deren Musterflächen Kriterien des LV in allen geforderten Punkten nachweislich erfüllen. Diejenigen Bieter, deren Musterflächen/Prüflinge nicht die geforderten Kriterien erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die AG gewährt für den Aufwand der Angebotserstellung eine pauschale Kostenerstattung. Höhe und diesbzgl. Voraussetzungen hierzu werden im weiteren Vergabeverfahren genannt.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgt. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland