EU-P 0908-20BV2 Ablösung Brandmeldeanlage A-09, B-002361 Ganzheitliche Bet achtung Halle A Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0908-20BV2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0908-20BV2 Ablösung Brandmeldeanlage A-09, B-002361 Ganzheitliche Bet achtung Halle A
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind Teil der Gesamtmaßnahme "B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A" im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.
Die Projektfläche umfasst den Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 und befindet sich im Terminal 1 im Bereich der Halle A. Dieser erstreckt sich über Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 und über die Ebenen 01, 02 und 03 sowie dazugehörige Dachfläche.
Im Zuge neuer Anforderungen und Ertüchtigungsmaßnahmen werden bauliche Veränderungen und zum Teil Nutzungsänderungen im Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 realisiert.
Zur Herstellung der baulichen Veränderungen ist auch eine Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
Die TGA-Einzelmaßnahmen erstrecken sich über den gesamten BBA-Bereich und sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 1. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2023
In der Halle A des Terminal 1 des Flughafens befindet sich die Brandmeldeanlage A9. Sie überwacht Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 in den Ebenen EU1 bis E04. Diese BMA
besteht aus einer BMZ Fabrikat Siemens und daran angeschlossenen Meldern der Fabrikate Siemens und Wagner und wird durch das System Integral IP des Herstellers Hekatron ausgetauscht.
- Brandmeldezentrale A09: Standschrank Rechtsanschlag (2 Stk), Baugruppenträger für Standschrank (10 Stk), Frontplatte mit Bedienfeld (1 Stk), Netzwerkbaugruppe 485/Ethernet (5 Stk), Ringleitungsbaugruppe X-LINE (30 Stk), Steuerbaugruppe (6 Stk), Baugruppe überwachte Eingänge (3 Stk), Patchkabel Netzwerkbaugruppen (5 Stk), Akku zur Notstromversorgung 12 V /
45 Ah (20 Stk), Rangierverteilerschrank (1 Stk) usw.
- Melder: X-LINE Mehrfachsensormelder R/W (1.540 Stk), X-LINE Mehrfachsensormelder R/W/G (1 Stk), Meldersockel mit Ringkontakt AP (1.438 Stk), Meldersockel mit Ringkontakt Feuchtraum (56 Stk), Externe Meldereinzelanzeige (92 Stk), Melderschild für automatische Melder (1.540 Stk), X-LINE Handfeuermelder rot, IP 52 (195 Stk), Glasscheibe Handfeuermelder (10 Stk) usw.
- Linearförmige Rauchmelder: Lin. Rauchmelder Sender/Reflektor + KE (30 Stk), LINE Ein/Ausgangsmodul (30 Stk) usw.
- Ansaugrauchmelder: Ansaugrauchmelder 1 Rohr (216 Stk), Ansaugrauchmelder 2 Rohre (3 Stk), Rauchsensor Ansaugrauchmelder 0,5-10%/m (109 Stk), Ringleitungsmodul für Sondermelder (219 Stk), Filterkasten klein (216 Stk) usw.
- Ein- / Ausgabemodule: X-Line Relaismodul (348 Stk), Gehäuse für Ringmodule (348 Stk), X-LINE Ein/Ausgangsmodul, MLAR (118 Stk) usw.
- Alarmierung: Akust. Signalgeber, 99 dB, IP 21C (355 Stk), Optischer Signalgebeber bernstein, IP54 (4 Stk) usw.
- Stromversorgungen: Externe Energieversorgung 12 A, IP 30 (75 Stk), Akku zur Notstromversorgung 12 V / 65 Ah (150 Stk) usw.
- FW-Angriffsschrank: Externes Bedienfeld, deutsch (4 Stk), Feuerwehr-Bedienfeld, 1 m (4 Stk) einschl. Feuerwehr-Laufkarten usw.
- Verlegen von Brandmeldekabel J-H(St)H BD 2 x 2 x 0,8 auf Trasse (3.850 m), Brandmeldekabel J-H(St)H 2 x 2 x 0,8 BD Einzel- Sammelbefestigung (1.200 m), Brandmeldekabel J-H(St)H BD 4 x 2 x 0,8 auf Trasse (450 m), Brandmeldekabel
J-H(St)H BD 4 x 2 x 0,8 Einzel- Sammelbefestigung (960 m) usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ablösung Brandmeldeanlage A-09, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26723
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere
Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die
Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden
können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten
nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die
für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen
Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden
nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig,
um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in
§ 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]