Fachplanungsleistungen der Elektrotechnik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI im Zuge der Sanierung und Nutzungsänderung an der Otto-Ubbelohde-Schule, Marburg Referenznummer der Bekanntmachung: 60.12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Elektrotechnik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI im Zuge der Sanierung und Nutzungsänderung an der Otto-Ubbelohde-Schule, Marburg
Fachplanungsleistungen der Elektrotechnik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI im Zuge der Sanierung und Nutzungsänderung an der Otto-Ubbelohde-Schule, Marburg
Schulstraße 3, 35037 Marburg
Im Rahmen des Bildungsbauprogramms "BiBaP" der Universitätsstadt Marburg sind Investitionen in die Erneuerung und Sanierung, zur Schaffung und Verbesserung der Raumangebote und Arbeitsbedingungen, zur Inklusion und Barrierefreiheit und der Energieeffizienz durchzuführen.
Die im Jahr 1828 durch Zusammenlegung der lutherischen und der reformierten Stadtschulen zunächst als Knabenbürgerschule gegründete Otto-Ubbelohde-Schule ist eine "Sechsjährige Grundschule" mit Ganztagesangebot.
Das gegenständliche Gebäude in der Schulstraße 3 in 35037 Marburg wurde 1887 errichtet. Im Jahr 2016 wurde die Schule mit dem Umbau von angrenzenden historischen Wirtschaftsgebäuden um ca. 650 qm BGF erweitert, in denen Unterrichts-, Betreuungs-, Essens- und Lehrerarbeitsräume untergebracht sind. Durch die Anpassung der Freianlagen beider Schulgebäude wurde die Einheit der Schule deutlich vergrößert.
Das denkmalgeschützte Hauptgebäude an der Schulstraße mit einer Fläche von ca. 2.800 qm BGF auf 5 Etagen soll in den kommenden Jahren grundlegend saniert werden. Verschiedene Bereiche werden einer neuen Nutzung zugeführt, andere sind sanierungsbedürftig.
Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden die brandschutztechnischen Eigenschaften des Gebäudes verbessert, ein Aufzug soll die Erreichbarkeit aller Ebenen für Rollstuhlnutzer sicherstellen.
Ein Schadstoffgutachten wird gegenwärtig durch den Fachdienst Hochbau der Universitätsstadt Marburg veranlasst und ist im Zuge der Leistungserbringung zu berücksichtigen.
Bestandteil der Maßnahme ist u.a. der Austausch der Türelemente, welche die Treppenräume abgrenzen. In diesem Zuge sind verschiedene Öffnungen in Flurwänden herzustellen, um Zugänge von Klassenräumen ("Kopfklassen") in die Flure zu schaffen. Die im Dachgeschoss befindliche ehemalige Hausmeisterwohnung soll zu einem Lehrerzimmer und Archivräumen umgenutzt werden. Mit dieser Umnutzung muss eine energetische Sanierung einhergehen, da die Decke über diesen Räumen nicht, und die Dachflächen, welche die schrägen Wandflächen bilden, nur unzureichend gedämmt sind. Die Sanierung der Toiletten im Untergeschoss soll in direktem zeitlichen Anschluss erfolgen. Die Anlage "Jungen WC" und Vorraum und deren Zugänge sind neu zu konzipieren, da in direkter Nähe der Aufzugsschacht angeordnet werden soll.
Außerdem sollen in diesem Zeitraum die Decken verschiedener Klassenräume durch Montage einer brandschutztechnisch wirksamen Unterdecke ertüchtigt werden - raumakustisch wirksame Deckensysteme sind danach unterhalb anzuordnen, neue Deckenleuchten zu integrieren. Eine grundlegende Erneuerung der Elektroinstallationen steht zudem an.
Die genaue Abfolge der vorgenannten Leistungsinhalte in Bau- und Leistungsabschnitten ist mit Aufnahme der Objektplanungsleistungen zu konzipieren und unter Abstimmung mit dem Bauherrn und den Nutzern festzulegen. Die im Honorar-Formblatt dargestellte etagenweise Abfolge und Unterteilung in die Bauabschnitte 1 bis 4 wird aufgrund dieser zu treffenden Festlegung entsprechend angepasst und als Grundlage der Maßnahmendurchführung herangezogen.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Fachplanung Elektrotechnik werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 (bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung) für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Die Übertragung weiterer Leistungsphasen für die einzelnen Bauabschnitte ist vorgesehen. Nach Erteilung der Baugenehmigung ist die Fortführung des Vorhabens in Bau- und Leistungsabschnitten beabsichtigt, die Fortführung unterliegt den Bestimmungen des Architektenvertrags und seinen Anlagen.
Es wird beabsichtigt, die Vergabe der gegenständlichen Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 - HOAI-Leistungsphasen 1-4 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 5-7 für die Gesamtmaßnahme
Stufe 3 - HOAI-Leistungsphasen 8-9 für den 1. Bauabschnitt (Dachgeschoss)
Stufe 4 - HOAI-Leistungsphasen 8-9 für den 2. Bauabschnitt (2. Obergeschoss)
Stufe 5 - HOAI-Leistungsphasen 8-9 für den 3. Bauabschnitt (1. Obergeschoss)
Stufe 6 - HOAI-Leistungsphasen 8-9 für den 4. Bauabschnitt (Erd- und Kellergeschoss)
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Otto-Ubbelohde-Schule / Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Sämtliche unter III.2.1 bis III.2.3 genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im "Bewerbungsformular" enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3 Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]