Köln: Deutz-Mülheimer Straße Planung zur Erneuerung von insgesamt 4 mehrgleisigen Eisenbahnüberführungen Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18149
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Köln: Deutz-Mülheimer Straße Planung zur Erneuerung von insgesamt 4 mehrgleisigen Eisenbahnüberführungen
Köln: Deutz-Mülheimer Straße Planung zur Erneuerung von insgesamt 4 mehrgleisigen Eisenbahnüberführungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Köln: Deutz-Mülheimer Straße Planung zur Erneuerung von insgesamt 4 mehrgleisigen Eisenbahnüberführungen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln Deutz-Mülheimer Straße
Köln: Deutz-Mülheimer Straße Planung zur Erneuerung von insgesamt 4 mehrgleisigen Eisenbahnüberführungen
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
NT8 - Anpassung/Ergänzung EP aufgrund geänderter Randbedingungen (MKA 8_1)
Die Entwurfsplanung für das BWB wurde Ende Mai 2021 final an die Projektleitung übermittelt. Aufgrund geänderter Randbedingungen, unter anderem verursacht durch die Bauausführung des Nachbarbauwerkes C, ist eine Anpassung/Ergänzung der Entwurfsplanung erforderlich. Ein Wechsel das AN ist auch technischen Gründen nicht möglich, da die Entwurfsplanung durch Schüßler-Plan erbracht wurde und eben diese nun aufgrund geänderter Randbedingungen anzupassen ist.