Schülerbeförderung - Einsatz von Verstärkungs-Bustransporten im Freigestellen Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 72/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Hochtaunuskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung - Einsatz von Verstärkungs-Bustransporten im Freigestellen Schülerverkehr
Einsatz von Verstärkungs-Bustransporten für Schülertransporte im Freigestellen Schülerverkehr.
Einzusetzen sind Schulbusse (mind. 40 Sitzplätze) für 10 Touren (Lose).
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Hasselbach nach Usingen.
Schulbus von Hasselbach nach Usingen.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Oberreifenberg nach Usingen.
Schulbus von Oberreifenberg nach Usingen.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Usingen nach Rod an der Weil.
Schulbus von Usingen nach Rod an der Weil.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Usingen nach Obernhain.
Schulbus von Usingen nach Obernhain.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Steinbach nach Kronberg.
Schulbus von Steinbach nach Kronberg.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Schmitten nach Bad Homburg.
Schulbus von Schmitten nach Bad Homburg.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Oberems nach Königstein.
Schulbus von Oberems nach Königstein.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Oberursel nach Königstein.
Schulbus von Oberursel nach Königstein.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Oberreifenberg nach Königstein.
Schulbus von Oberreifenberg nach Königstein.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Schulbus von Königstein nach Oberursel.
Schulbus von Königstein nach Oberursel.
Der Auftrag umfasst die Fahrten ab 25.10.2021 bis 08.04.2022; zudem kann der Hochtaunuskreis jeweils Verlängerungen bis einschließlich des letzten Schultages vor den folgenden hessischen Ferien aussprechen, die bis maximal zum Ende des Schuljahres 2022/2023 möglich sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter vor Auftragsvergabe innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Nachweis des Eintrages im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
• Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter vor Auftragsvergabe innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Jahre.
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter vor Auftragsvergabe innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
•Mindestens zwei Referenzen über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Personen-transportleistungen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand (insbesondere hinsichtlich Kosten, Komplexität) vergleichbar sind. Die Referenzen müssen folgende Mindestangaben enthalten: Auf-traggeber mit Kontaktdaten (postalisch, telefonisch, E-Mail), Leistungszeitraum, Leistungsinhalt Jah-resauftragswert).
Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens die Schadstoffklasse EURO 5 / V erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben. Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]