VE0082 Heizung-Kälte PierH BBW VFT Los1 PierJ BBW Los2 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V1134-18FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0082 Heizung-Kälte PierH BBW VFT Los1 PierJ BBW Los2
Im Rahmen des Neubau Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J errichtet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Herstellung und Stillstandswartung von Heizung und Kälte – Anlagen der beiden Piers H + J, sowie Brückenbauwerke am Pier H und J und des Vorfeldtowers.
Weitere Angaben unter II.2.4).
Los 1 – Pier H + BBW + VFT
Frankfurt am Main Flughafen
Los 1 – Pier H + BBW + VFT:
Heizung:
— 2 Hochtemperatur Sole/Wasser-Wärmepumpe je Wärmeleistung 114 kW mit 7 Frischwassermodulen und 3 dezentralen Heizwasser – Pufferspeicher,
— Heizungspumpe ca. 30 Stück,
— Schw. Heizungsrohr (40/30oC) DN15 bis DN 200: ca. 6 500 m,
— Heizkörper ca. 170 Stück,
— Unterflurkonvektor 9 Stück,
— Fußbodenheizung/-kühlung ca. 10 700 m2,
— Winterbaubeheizung für Innenausbauphase, mit mobilen Heizzentralen und mobilen Heizgeräten.
Kälte:
— Schw. Kältrohr (18/22oC) DN15 bis DN 350: ca. 18.300 m,
— Schw. Kältrohr (8/14oC) DN15 bis DN 250: ca. 2.100 m,
— Heiz-Kühldecke (Flachdecke) ca. 1.200 m2,
— Umluftkühlgeräte Baugröße 1 bis 7: ca. 90 Stück,
— Klimaschrank 8 bis 25 kW: ca. 8 Stück,
— Lieferung und betriebsfertige Montage der Neuanlagen,
— Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor VOB-Abnahme.
Los 1 Pier H + BBW + VFT: Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung.
Los 2 – Pier J + BBW
Frankfurt am Main Flughafen
Los 2 – Pier J + BBW:
Heizung:
— 2 Hochtemperatur Sole/Wasser-Wärmepumpe je Wärmeleistung 197 kW mit 18 Frischwassermodulen und 8 dezentralen Heizwasser – Pufferspeicher,
— Heizungspumpe ca. 30 Stück,
— Schw. Heizungsrohr (40/30oC) DN15 bis DN 250: ca. 8 200 m,
— Heizkörper ca. 90 Stück,
— Fußbodenheizung/-kühlung ca. 22 400 m2,
— Winterbaubeheizung für Innenausbauphase, mit mobilen Heizzentralen und mobilen Heizgeräten.
Kälte:
— Schw. Kältrohr (18/22oC) DN15 bis DN 450: ca. 48 000 m,
— Schw. Kältrohr (8/14oC) DN15 bis DN 125: ca. 4 300 m,
— Kältepumpe ca. 30 Stück,
— Heiz-Kühldecke (Flachdecke) ca. 4.500 m2,
— Umluftkühlgeräte Baugröße 1 bis 7: ca. 160 Stück,
— Lieferung und betriebsfertige Montage der Neuanlagen,
— Ingebrauchnahmeleistungen und Stillstandswartung vor VOB-Abnahme.
Los 2 Pier J + BBW: Instandhaltungsleistungen im Rahmen der Gewährleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-01134/18-FAS, B-000003 – Terminal 3 1. BA NBT3, VE0082 Heizung-Kälte Pier H BBW VFT – Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-01134/18-FAS, B-000003 – Terminal 3 1. BA NBT3, VE0082 Heizung-Kälte Pier J BBW – Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I) Ablauf des Verfahrens:
1. Phase – Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase - Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase – Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages:
— „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“,
— „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil B“ (Formblätter Teilnahmeantrag),
— die informatorischen Vergabeunterlagen.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die vom AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen.Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Bzgl. der Vorgaben zur Loslimitierung wird auf die Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessenbestätigung Teil A verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland