ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing; Planungsabschnitt 03: Tüßling – Freilassing, Strecke5723; Fachbeitrag zum Artenschutz inkl. Kartierung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47236
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing; Planungsabschnitt 03: Tüßling – Freilassing, Strecke5723; Fachbeitrag zum Artenschutz inkl. Kartierung
PFA 3.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1
Ort: Eching am Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
PFA 3.1
Ort: Eching am Ammersee
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
LÄ 01:
Vertiefte Untersuchung der Brücken an der und über die Alz 2 Rundbögen) sowie über die B299 Trostberger Straße bzw. den Mühlbach (Alzbach) auf quartiertaugliche bzw. von Fledermäusen besetzte Spalten und Nischen mit einem Hubsteiger. Ergänzende Untersuchung des Oberlaufs des Mörnbachs auf Muscheln.
Die angebotenene Leistungen basieren auf der Planungsraumanalyse (PRA) von Naturgutachter 2020. Darin sind Altbäume, Gebäude und Kirchen genannt. Die Bauwerke der DB jedoch nicht. Dort muß ebenfalls auf die Präsens von Fledermausquartieren untersucht werden. Der Oberlauf des Mörnbachs an der Querungsstelle der Bahn ist gemäß LV und PRA nicht als pot. Muschelgewässer angesprochen bzw. Probefläche ausgewiesen worden. Nach Einschätzung des AN vor Ort, sind dort potenziell Muscheln möglich. Bei der Untersuchung (die bereits stattgefunden hat) wurden Altschalen gefunden, jedoch keine Wertbestimmenden Lebendbestände.