ESTW Duisburg, 2.BS, Los 1.1 OLA Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38804
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Duisburg, 2.BS, Los 1.1 OLA Bauleistungen
Oberleitungsarbeiten und Arbeiten am Fahrdraht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1.1 b ESTW Anteil OLA: Oberleitungsarbeiten und Arbeiten am Fahrdraht
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Oberleitungsarbeiten und Arbeiten am Fahrdraht
Die zusätzlichen Leistungen beinhalten den Anschluss der OSE-Kabelanlage an das neue ESTW-A Mülheim West (23)
Beim Rückbau und Lückenschluss der alten Weichenverbindung W130/W131 werden die Kettenwerke über der Weichenverbindung zurückgebaut. Nach dem Lückenschluss erfolgt das Regulieren der Kettenwerke und Quertragwerke in den betroffenen Gleisen.
Die Mastschalter werden zunächst an die im Stellwerk Mülheim Styrum befindliche Ortssteuer-/Fernwirkeinrichtung angeschlossen.
Die für den vorläufigen Anschluss an das Altstellwerk Mülheim Styrum benötigten Steuerkabel sind nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten. Mit Inbetriebnahme des ESTW-A Moduls Mülheim West wird die Verkabelung der OSE-Außenanlage, ab Kabelverteilerschrank KV1, an die Fernwirkeinrichtung im neuen ESTW-A Modul angeschlossen.
Die o.g. Arbeiten/Sachverhalte wurden während der Erstellung der Entwurfsplanung nicht ausreichend betrachtet und Randbedingungen nicht richtig eingeschätzt. Planungsfehler können trotz Sorgfaltspflicht, trotz Beauftragung von Fachexperten, nicht in Gänze ausgeschlossen werden.