Statteil- und Familienzentrum Dornholzhausen — Trägerschaft Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2021-0106
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Statteil- und Familienzentrum Dornholzhausen — Trägerschaft
Trägerschaft des Stadtteil- und Familienzentrums Dornholzhausen.
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
Der Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat eine Neu-Organisation für die Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) erarbeitet.
Dazu gehört auch das Träger-Prinzip, nachdem freie Träger ein SFZ mittels einem übergeordneten, verbindlichen Zielkatalog in Kooperation mit den Akteuren im Sozialraum sowie den Fachdiensten des Fachbereich 50 der Stadt Bad Homburg für Einwohner*innen tragen und entsprechende Dienstleistungen vor Ort anbieten (s. Rahmen-Konzept SFZ in Verbindung mit Organisatorischer Neu-Ausrichtung 2021 und Leistungsbeschreibung SFZ).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Vorlage eines Handelsregister- oder eines Vereinsregisterauszugs nicht älter als 3 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der Unterschriftsleistende für die juristische Person vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören.
3. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen des Betriebs von Stadteilzentren, Familienzentren, Pflegeheimen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen o. ä. Mindestanforderungen: Der jahresdurchschnittliche Umsatz muss [Betrag gelöscht] EUR betragen.
4. Vorlage von Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Leistungen des Betriebs von Stadteilzentren, Familienzentren, Pflegeheimen, Kindertagesstätten, Beratungsstellen o. ä. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss der Bieter für mindestens 5 Jahre mit mindestens 4 Einrichtungen und Diensten als freigemeinnütziger Träger tätig gewesen sein. Die Angaben zu den Referenzen sollen wie folgt gegliedert sein:
i) Auftraggeber (privat/öffentlich),
ii) Bezeichnung des Projekts/Einrichtung,
iii) Inhaltliche Darstellung des Projekts/Einrichtung,
iv) Projektdauer (Anfangs- und Enddatum),
v) Projektkosten.
Bieter müssen entweder freigemeinnützige Träger von Diensten oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder Träger der freien Jugendhilfe sein und mit entsprechenden sozialen Dienstleistungen tätig sein.
Bieter müssen demnach eine juristische Person oder Personenvereinigung sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Basis für die Angebotserstellung sind die bereits mit der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
Das Angebot nebst geforderten Anlagen ist unter Verwendung des von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblatts „Angebotsschreiben“ bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Das Angebot soll in folgende 3 Teile gegliedert sein, deren Bewertung unterschiedlich gewichtet werden:
1. Konzept (Gewichtung 55 %).
Vorlage eines konzeptionellen Angebots für den Betrieb des Stadtteil- und Familienzentrums Dornholzhausen auf Basis des SFZ-Rahmenkonzepts mit den übergeordneten 3 Zielen des sozialraum-orientierten Arbeitens gemeinsam mit den vorhandenen Akteuren im Sozialraum des SFZ (s. „SFZ-Rahmenkonzept“ in Verbindung mit „Organisatorische Neu-Ausrichtung 2021“, „SFZ-Leistungsbeschreibung“ und „Auswertungs-Matrix“).
Das konzeptionelle Angebot des Bieters darf 10 Seiten nicht überschreiten.
2. Kosten/Preis - Personal-, Verwaltungs-, Sachkosten (Gewichtung 30 %).
— gem. Leistungsverzeichnis —
3. Qualifikation (Gewichtung 15 %).
Fachliche Qualifikation der geplanten Leitungskraft für das Stadtteil- und Familienzentrum Dornholzhausen (SFZ).
Die 3 am höchsten bewerteten Bieter werden zur Vorstellung Ihrer Angebote eingeladen. Die Vorstellung des Angebots soll die o. g. 3 Teile enthalten.
Für die Vorstellung sind für jeden Bieter 60 Minuten vorgesehen.
Diese Vorstellung kann in einer persönlichen Besprechung oder in einem Videokonferenz-Meeting erfolgen.
Der Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.
Im Nachgang zur Vorstellung werden alle Informationen ausgewertet und in der zur Verfügung gestellten Auswertungs-Matrix zusammengeführt, die auch die Grundlage für die Vergabeentscheidung sein wird. Die Auftraggeberin wird eine vergleichende Bewertung der Angebote vornehmen. Die Bewertungen / Beurteilungen werden im Einzelnen von einem eigens hierfür eingerichteten Bewertungsgremium vorgenommen.
Nach der ersten Verhandlungsrunde erhalten die Bieter ggf. die Gelegenheit, ihr Angebot nochmals zu überarbeiten und werden dann zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote zu erteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland