Planung, Errichtung und Finanzierung einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) sowie einer labormedizinischen Abteilung Referenznummer der Bekanntmachung: KDA-2021-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung und Finanzierung einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) sowie einer labormedizinischen Abteilung
Planung, Errichtung und Finanzierung einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) sowie einer labormedizinischen Abteilung
Der als öffentlich-private Partnerschaft ausgestaltete Auftrag umfasst die Planung, die Errichtung und Finanzierung einer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) sowie einer labormedizinischen Abteilung. Die AEMP ist betriebsbereit inklusive Haus- und Medizintechnik und Geräteausstattung für eine planmäßige Kapazität von 70 000 Sterilgutheinheiten (StE) pro Jahr zu errichten. Eine Kapazitätserweiterung auf 100 000 StE pro Jahr soll bei Bedarf zukünftig möglich sein. Die labormedizinische Abteilung ist mit einer Fläche von ca. 3 200 m2 mit der entsprechenden Haustechnik und der grundlegenden, fest verbauten Haustechnik zu errichten. Zudem ist der Betrieb einschließlich der Logistik der AEMP im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft (Servicegesellschaft) umfasst. Zu diesem Zweck schließen der Auftraggeber und der Auftragnehmer einen Gesellschaftsvertrag. Der Auftragnehmer erbringt die ausgeschriebene Leistung als Erfüllungsgehilfe der Servicegesellschaft.
Der AN soll ab dem 1.2.2022 die ausgeschriebene Leistung zusammen mit dem AG in einer zu gründenden Servicegesellschaft (umsatzsteuerliche Organschaft) erbringen. AG und AN schließen zu diesem Zweck einen Gesellschaftsvertrag. Die gegründete Servicegesellschaft und der AG schließen einen Dienstleistungsvertrag, der die hier ausgeschriebenen Leistungen widerspiegelt. Die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt durch den AN. Dieser fungiert hierbei als Erfüllungsgehilfe der Servicegesellschaft.
Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten und Aufgaben, die erforderlich sind, um einen gesetzes-, normenkonformen und wirtschaftlichen Betrieb der derzeit vorhandenen ZSVA-Standorte zu gewährleisten. Ebenso ist bei Bau, Migration und Durchführung der neuen AEMP sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten und Leistungen der vertraglich festgelegten sowie der in den Vergabeunterlagen spezifizierten (Mindest-) Kriterien entsprechen.
Alle Arbeiten sind bei laufendem 24-Stunden-Betrieb reibungslos für den AG durchzuführen. Es besteht die Pflicht, dass alle Tätigkeiten und Leistungen, die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt sind und die während der Verhandlungsrunde schriftlich festgelegt wurden, zu erbringen sind. Es besteht die Pflicht zur Einhaltung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik und sonstigen einschlägigen Bestimmungen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Klinikum Darmstadt GmbH
Grafen Straße 9
64283 Darmstadt
Der AN soll ab dem 1.2.2022 die ausgeschriebene Leistung zusammen mit dem AG in einer zu gründenden Servicegesellschaft (umsatzsteuerliche Organschaft) erbringen. AG und AN schließen zu diesem Zweck einen Gesellschaftsvertrag. Die gegründete Servicegesellschaft und der AG schließen einen Dienstleistungsvertrag, der die hier ausgeschriebenen Leistungen widerspiegelt. Die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgt durch den AN. Dieser fungiert hierbei als Erfüllungsgehilfe der Servicegesellschaft.
Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten und Aufgaben, die erforderlich sind, um einen gesetzes-, normenkonformen und wirtschaftlichen Betrieb der derzeit vorhandenen ZSVA-Standorte zu gewährleisten. Ebenso ist bei Bau, Migration und Durchführung der neuen AEMP sicherzustellen, dass alle Tätigkeiten und Leistungen der vertraglich festgelegten sowie der in den Vergabeunterlagen spezifizierten (Mindest-) Kriterien entsprechen.
Alle Arbeiten sind bei laufendem 24-Stunden-Betrieb reibungslos für den AG durchzuführen. Es besteht die Pflicht, dass alle Tätigkeiten und Leistungen, die in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführt sind und die während der Verhandlungsrunde schriftlich festgelegt wurden, zu erbringen sind. Es besteht die Pflicht zur Einhaltung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, den anerkannten Regeln der Technik und sonstigen einschlägigen Bestimmungen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag enthält eine einmalige Option zugunsten des Auftraggebers, den Vertrag um 5 Jahre (1.2.2032 bis 31.1.2037) zu verlängern.
Optionale Verlängerung um 5 Jahre
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus:
a) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium Gesamtumsatz 10 %
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenz 1: 30 %
Referenz 2: 30 %
Referenz 3: 30 %
Beim Unterkriterium „Gesamtumsatz“ wird je vollem nachgewiesenem durchschnittlichen Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR, der über EUR 8 Mio. hinausgeht, je 1 Punkt vergeben, wobei höchstens 10 Punkte erreichbar sind.
Jede Referenz, die die Mindestanforderung erfüllt, maximal aber 3 Referenzen, wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet, wobei 0 Punkte die schlechteste und 10 Punkte die beste Bewertung darstellen.
Für die Höchstpunktzahl 10 sind je Referenz folgende Kompetenzen nachzuweisen:
— der Referenznehmer hat bei dem vergleichbaren Referenzprojekt die Planung, die Errichtung und die Geräteausstattung (inkl. Verteiltechnik) durchgeführt. Dazu bewirtschaftet er die AEMP und besorgt die anfallende und erforderliche Logistik (5 Punkte). Wenn lediglich Erfahrungen bei dem Referenzprojekt über die Planung, die Errichtung und die Geräteausstattung (inkl. Verteiltechnik) nachgewiesen werden, wird die Referenz insoweit mit 2 Punkten bewertet. Wenn bezogen auf das Referenzprojekt nur die Bewirtschaftung und Logistik nachgewiesen wird, erhält die Referenz einen (1) Punkt,
— das Referenzvorhaben ist auf eine Kapazität von mehr als 70 000 StE/p.a. ausgelegt (5 Punkte). Ein Referenzvorhaben, das auf eine Kapazität von mehr als 60 000 StE/p.a. ausgelegt ist, erhält 2,5 Punkte, eines das auf mehr als 40 000 StE/p.a. ausgelegt ist, erhält einen Punkt.
Erfolgt keine Angabe von Informationen zu Referenzen werden null (0) Punkte notiert.
Die erreichten Punkte je Unterkriterium werden entsprechend dem angegebenen Prozentsatz gewichtet. Wird die Referenz 1 bspw. mit 10 Punkten bewertet entspricht dies einer gewichteten Punktzahl von 3 Punkten (10 x 0,3).
Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Punkte gebildet (Gesamtpunkte). Maximal können 10 Gesamtpunkte erreicht werden.
Es werden die 3 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet der höhere Punktwert im Kriterium „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“; soweit auch hier eine gleiche Punktzahl besteht, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein und muss in deutscher Sprache bzw. beglaubigter deutscher Übersetzung vorliegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre.
a) Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB:
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären; Für die Erklärung ist das Formblatt Anlage 7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden.
b) Sonstige Ausschlussgründe:
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen der in § 124 Abs 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitsnehmer-Entsendegsetz (AentG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 S. 1
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe zu erklären.
— Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung entsprechend den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur Sozialversicherung,
— Erklärung des Unternehmens zur sach- und fachgerechten Erbringung des Auftrags,
— Benennung der Mitglieder und Benennung eines Bevollmächtigten zur Führung der Verhandlungen und Abschluss von Verträgen.
Die Abforderung von Nachweisen im Rahmen des Verfahrens bleibt vorbehalten.
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seine gesamten Umsätze für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018-2020 (in Euro netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist ein Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Schadensfall nachzuweisen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern Bewerber zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügen, genügt eine verbindliche Erklärung, im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage 5 zu verwenden.
3. Unternehmensvorstellungen, bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder. Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens 3 DIN A 4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen.
1.Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben.:
— geeignete vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten
Wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
— Größe der AEMP (BGF in m2),
— jährlicher Umsatz der AEMP in EUR im Betrieb,
— Baukosten inkl. Planung,
— Dauer von Planung und Bauausführung,
— Anzahl der Sterilguteinheiten (StE) pro Jahr.
Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen nach Art in folgenden Bereichen:
— Planung und Bau von AEMP,
— Geräteausstattung inklusive Verteiltechnik von AEMPs,
— Bewirtschaftung von AEMP,
— logistischer Betrieb von AEMP,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl, die Anzahl der beschäftigten Fachkräfte des Bewerbers und die Zahl der Mitarbeiter mit der jew. Fachkunde der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2018, 2019, 2020) ersichtlich werden.
Hinweis: als Fachkräfte gelten Mitarbeiter, die im Unternehmen unmittelbar an folgenden Leistungen mitwirken:
— Fachkunde 1,
— Fachkunde 2,
— Fachkunde 3,
— Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 13485:2016. Gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten werden anerkannt. Anstelle von Bescheinigungen werden Eigenerklärungen in Form einer Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkannt, wenn der Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen kann. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Aus der selbst erstellten Beschreibung muss eindeutig hervorgehen, dass die umgesetzten Maßnahmen zur Qualitätssicherung den Anforderungen an ein Qualitätssicherungssystems nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie DIN EN ISO 13485:2016 genügen.
Zur Abgabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in Anlage 6 auszufüllen und gegebenenfalls, um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von 2 DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Mindeststandards:
Insgesamt sind mindestens 3 verschiedene vergleichbare Referenzen vorzulegen:
Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz über die Planung, den Bau und die Geräteausstattung einer AEMP nachzuweisen.
Das Referenzprojekt muss mindestens vorliegende Anforderungen erfüllen:
— Größe der AEMP (BGF in m2) von mehr als 500 m2,
— Baukosten inkl. Planung von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— die Dauer von Planung und Bauausführung darf 12 Monate nicht überschreiten.
Es sind mindestens 2 weitere vergleichbare Referenzen über die Bewirtschaftung und den logistischen Betrieb von AEMPs nachzuweisen.
Das Referenzprojekt muss mindestens vorliegende Anforderungen erfüllen:
— jährlicher Umsatz im Betrieb von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (brutto),
— Anzahl der Sterilguteinheiten (StE) pro Jahr mehr als 35 000.
Diese Referenzaufträge müssen nach Art und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein; die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. Maßstab für die Vergleichbarkeit sind die Beschreibung des Auftragsgegenstands unter II.1.4) der Auftragsbekanntmachung.
Die Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus dem zu schließenden Vertrag. Bestandteil der Vergabeunterlagen ist ein Vertragsentwurf, auf dessen Regelung verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Verhandlungsrunde: KW 40,
2. Verhandlungsrunde: KW 45.
Die Auftraggeber behalten sich vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten (§17 Abs. 11 VgV).
1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die Anlage 3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerberin Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrundvorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
2) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 43 Abs. 2S.1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern bzw. Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. Im Teilnahmeantraghaben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit der Anlage 2 _Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerber-bzw. Bietergemeinschaft zur Verfügung. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Anlage 4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit Anlage7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Anlage 5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die Anlage 6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Drittenzurückgegriffen wird, ist zusätzlich die Anlage 3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
1. Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind gegenüber der Kontaktstelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften aufgrund von Änderungen an den Vergabeunterlagen, die der Auftraggeber nach dem Ablauf der Frist zur Bewerbung vornahm, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden.
3. Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]