Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: SÜ K73 (km 20,023) und SÜ Fauler Feldweg (km 21,508) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50104
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: SÜ K73 (km 20,023) und SÜ Fauler Feldweg (km 21,508)
Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: SÜ K73 (km 20,023) und SÜ Fauler Feldweg (km 21,508).
Los 1 SÜ K73 (km 20,023)
Wolfsburg
Los 1 SÜ K73 (km 20,023):
— 74 m³ Abbruch Massivüberbau,
— 2 110 m³ Abbruch Widerlager und Flügel,
— 100 m³ Bit. Material abbrechen und entsorgen,
— 30 m³ Schottertragschicht Rückbau,
— 4 500 m³ Bodenaushub,
— 210 m³ Ortbeton Unterbau,
— 630 m³ Ortbeton Widerlager,
— 50 m³ Ortbeton Überbau,
— 220 t Bewehrungsstahl,
— 160 m2 Frostschutzschicht,
— 260 m2 Asphalt AC 11 DN,
— 160 m2 Asphalt AC 32 TN.
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508)
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508):
— 55 m³ Abbruch Massivüberbau,
— 1 150 m³ Abbruch Widerlager und Flügel,
— 100 m³ Bit. Material abbrechen und entsorgen,
— 4 200 m³ Bodenaushub,
— 210 m³ Ortbeton Unterbau,
— 580 m³ Ortbeton Widerlager,
— 40 m³ Ortbeton Überbau,
— 120 t Bewehrungsstahl,
— 180 m2 Frostschutzschicht,
— 170 m2 Asphalt AC 11 DN,
— 185 m2Asphalt AC 16TDLW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 SÜ K73 (km 20,023)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 SÜ Fauler Feldweg (km 21,508)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E & C,
2. PBSO Umweltfachliche Bauüberwachung.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.