BGU Neubau 3. BA Bauliche Ertüchtigung / Bauleistungen im Hochbau Referenznummer der Bekanntmachung: 3BA_ARC_A_05_02 (BvA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGU Neubau 3. BA Bauliche Ertüchtigung / Bauleistungen im Hochbau
Bauliche Ertüchtigungen und Bauteiltrennung innerhalb und außerhalb des Gebäudes, als Vorbereitung eines Teilabrisses.
— Aufstellen von Arbeitsgerüsten,
— Schaffung provisorischer Zugänge,
— Betonschneidearbeiten
— Verklammerung von Bauteilfugen im verbleibenden Gebäudeteil,
— Unterstützungs- und Maurerarbeiten an der Schnittkannte.
BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH
Friedberger Landstraße 430
60389 Frankfurt am Main
Aufstellen von Arbeitsgerüsten im Außenbereich inklusive Gerüstaufzug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BGU Neubau 3. BA Bauliche Ertüchtigung
Ort: Idar-Oberstein
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRR5M.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).