Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Umsetzung des DigitalPakt Schule an den Schulstandorten der Universitätsstadt Marburg Referenznummer der Bekanntmachung: 60.12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2021 für die Umsetzung des DigitalPakt Schule an den Schulstandorten der Universitätsstadt Marburg
Fachplanung für Elektrotechnik gem. Teil 4, Abschnitt 2, HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53, Abs. 2 HOAI für die Umsetzung des DigitalPakt Schule an den Schulstandorten der Universitätsstadt Marburg.
Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik, Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53, Abs. 2 HOAI, LPH 1-8 für die Umsetzung d
Universitätsstadt Marburg
Die Universitätsstadt Marburg beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 20 Schulstandorten zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Stadtkreis verteilt und in die Lose 1 bis 3 unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte der Universitätsstadt Marburg zum gegenständlichen Los 1 gemäß Anlage 1 sind:
— 1802 – Adolf-Reichwein-Schule, Marburg inkl. Abendschule,
— 1804 – Käthe-Kollwitz-Schule, Georg-Voigt-Straße, Marburg,
— 1604 – Gymnasium Philippinum, Marburg,
— 1421 – Grundschule Cyriaxweimar,
— 1424 – Grundschule Elnhausen,
— 1417 – Waldschule Wehrda.
Der FD 65 – Hochbau der Stadt Marburg hat eine Begehung seiner Schulstandorte vorgenommen und die örtlichen Bestände in Bezug auf die Komponenten zur Digitalisierung aufgenommen und bewertet. Mit Leistungsbeginn ist die Aufnahme der wesentlichen Bestandteile der örtlichen Netzwerkstruktur als Besondere Leistungen zu erbringen.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 auf der Grundlage der Bestandsaufnahme werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 26.10.2021 erwartet.
Folgende Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung nach den Grundleistungen der HOAI 2021 sollen umgesetzt werden:
— Erstellen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung für eine vorschriftsmäßige, regelkonforme und gestalterisch einheitliche Installation der Verkabelung und der Endgeräte.
— Strukturierte Verkabelung auf Grundlage der vorliegenden WLAN-Planung.
— Einheitliche, verbindliche Vorgaben für die auszuführenden Arbeiten, basierend auf folgenden Grundlagen: Gestalterische Gesichtspunkte/Leitbild, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR), Brandschutzrichtlinien
— Bei Neuinstallationen von Kabeln, Patchfeldern etc. sind eine Betriebsmittelkennzeichnung aller Komponenten, die Beschriftung von Kabeln mit Angabe Quelle zu Ziel und nach aktuellen DIN-Normen (DIN EN 81346, DIN EN 81346-2) obligatorisch.
— Die Überschaubarkeit von Komponenten, eine Nachverfolgbarkeit und einfache Instandhaltung werden ebenso vorausgesetzt wie die Abstimmung bei der Auslegung von Elektrokomponenten (Stecker, Netzwerkdosen, Schaltschränke etc.) mit dem AG.
— Wesentliche zu erstellende Projekt-Unterlagen (Pläne, Tabellen, Schriftstücke) sind auf eine einheitliche Darstellung zu bringen, die im Vorfeld mit dem AG abzustimmen ist. Zudem sind zu übergebende digitale Unterlagen auf ein ebenfalls abzustimmendes Datenaustauschformat zu bringen (z. B. .dxf, .pdf, .xlsx).
— Mitwirken bei der Erstellung von Pflichten- und Lastenheften für die Elektrofachfirmen.
— Erstellen von Mindeststandards für die Netzwerkinfrastruktur an Marburger Schulen.
Fortsetzung – Vergabeunterlagen (Los 1 bis Los 3).
Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~12 %, Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~55 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~6 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der über die unter Abschnitt I.3 genannte Kontaktadresse bezogen werden kann.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 – HOAI-Leistungsphasen 1-3 für die Gesamtmaßnahme, inkl. der beschriebenen Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2 – HOAI-Leistungsphasen 5-8 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3 und Besondere Leistungen). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Das gegenständliche Ausschreibungsverfahren gliedert sich in die Lose 1, 2 und 3. Bewerber werden gebeten, sich an allen Losen im Teilnahmeverfahren zu beteiligen. Zur Angebotsabgabe werden je Los 3 bis 5 Bewerber aufgefordert.
Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik, Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53, Abs. 2 HOAI, LPH 1-8 für die Umsetzung d
Universitätsstadt Marburg
Die Universitätsstadt Marburg beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 20 Schulstandorten zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Stadtkreis verteilt und in die Lose 1 bis 3 unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte der Universitätsstadt Marburg zum gegenständlichen Los 2 gemäß Anlage 1 sind:
– 1805 – Kaufmännische Schulen Marburg,
– 1603 – Martin-Luther-Schule, Marburg,
– 1602 – Elisabethschule, Marburg,
– 1406 – Brüder-Grimm-Schule,
– 1433 – Tausendfüßlerschule, Schröck,
– 1419 – Tausendfüßlerschule, Bauerbach.
Der FD 65 – Hochbau der Stadt Marburg hat eine Begehung seiner Schulstandorte vorgenommen und die örtlichen Bestände in Bezug auf die Komponenten zur Digitalisierung aufgenommen und bewertet. Mit Leistungsbeginn ist die Aufnahme der wesentlichen Bestandteile der örtlichen Netzwerkstruktur als Besondere Leistungen zu erbringen.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 auf der Grundlage der Bestandsaufnahme werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 26.10.2021 erwartet.
Folgende Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung nach den Grundleistungen der HOAI 2021 sollen umgesetzt werden:
– Erstellen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung für eine vorschriftsmäßige, regelkonforme und gestalterisch einheitliche Installation der Verkabelung und der Endgeräte.
– Strukturierte Verkabelung auf Grundlage der vorliegenden WLAN-Planung.
– Einheitliche, verbindliche Vorgaben für die auszuführenden Arbeiten, basierend auf folgenden Grundlagen: Gestalterische Gesichtspunkte/Leitbild, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR), Brandschutzrichtlinien
– Bei Neuinstallationen von Kabeln, Patchfeldern etc. sind eine Betriebsmittelkennzeichnung aller Komponenten, die Beschriftung von Kabeln mit Angabe Quelle zu Ziel und nach aktuellen DIN-Normen (DIN EN 81346, DIN EN 81346-2) obligatorisch.
– Die Überschaubarkeit von Komponenten, eine Nachverfolgbarkeit und einfache Instandhaltung werden ebenso vorausgesetzt wie die Abstimmung bei der Auslegung von Elektrokomponenten (Stecker, Netzwerkdosen, Schaltschränke etc.) mit dem AG.
– Wesentliche zu erstellende Projekt-Unterlagen (Pläne, Tabellen, Schriftstücke) sind auf eine einheitliche Darstellung zu bringen, die im Vorfeld mit dem AG abzustimmen ist. Zudem sind zu übergebende digitale Unterlagen auf ein ebenfalls abzustimmendes Datenaustauschformat zu bringen (z. B. .dxf, .pdf, .xlsx).
– Mitwirken bei der Erstellung von Pflichten- und Lastenheften für die Elektrofachfirmen.
– Erstellen von Mindeststandards für die Netzwerkinfrastruktur an Marburger Schulen.
Als erster Schritt zur Digitalisierung der Schulstandorte sollen die WLAN-Ausleuchtung und die dafür notwendige Infrastruktur priorisiert werden. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen daher die für die Umsetzung der vorliegenden WLAN-Planung erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (Server-/UV-Schränke inkl. Stromzufuhr, z. T. Glasfaserverbindung, Netzwerkverkabelung, WLAN-Access-Points).
Fortsetzung – Vergabeunterlagen (Los 1 bis Los 3).
Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~12 %, Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~55 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~6 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der über die unter Abschnitt I.3 genannte Kontaktadresse bezogen werden kann.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 – HOAI-Leistungsphasen 1-3 für die Gesamtmaßnahme, inkl. der beschriebenen Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2 – HOAI-Leistungsphasen 5-8 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3 und Besondere Leistungen). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Das gegenständliche Ausschreibungsverfahren gliedert sich in die Lose 1, 2 und 3. Bewerber werden gebeten, sich an allen Losen im Teilnahmeverfahren zu beteiligen. Zur Angebotsabgabe werden je Los 3 bis 5 Bewerber aufgefordert.
Fachplanungsleistungen für Elektrotechnik, Anlagengruppen 4 und 5 gemäß § 53, Abs. 2 HOAI, LPH 1-8 für die Umsetzung des
Universitätsstadt Marburg
Die Universitätsstadt Marburg beabsichtigt die Planungsleistungen für die strukturierte Vernetzung und für den Aufbau eines leistungsstarken und flächendeckenden WLAN-Netzes unter Betrachtung der vorhandenen EDV-Infrastrukturen an 20 Schulstandorten zu vergeben. Die Schulstandorte sind auf den gesamten Stadtkreis verteilt und in die Lose 1 bis 3 unterteilt.
Die einzelnen Schulstandorte der Universitätsstadt Marburg zum gegenständlichen Los 3 gemäß Anlage 1 sind:
– 1408 – Sophie-von-Brabant-Schule, Uferstraße, Marburg,
– 1404 – Sophie-von-Brabant-Schule, Willy-Mock-Straße, Marburg,
– 1407 – Emil-von-Behring-Schule, inkl. Turnergarten, Marburg,
– 1402 – Schule am Schwanhof,
– 1430 – Grundschule Michelbach,
– 1429 – Grundschule Marbach,
– 1403 – Geschwister-Scholl-Schule,
– 1405 – Gerhart-Hauptmann-Schule.
Der FD 65 – Hochbau der Stadt Marburg hat eine Begehung seiner Schulstandorte vorgenommen und die örtlichen Bestände in Bezug auf die Komponenten zur Digitalisierung aufgenommen und bewertet. Mit Leistungsbeginn ist die Aufnahme der wesentlichen Bestandteile der örtlichen Netzwerkstruktur als Besondere Leistungen zu erbringen.
Die Leistungsphasen 1 bis 2 auf der Grundlage der Bestandsaufnahme werden für alle Schulstandorte der einzelnen Lose bis zum 26.10.2021 erwartet.
Folgende Leistungen der Planung / Begutachtung / Bauüberwachung nach den Grundleistungen der HOAI 2021 sollen umgesetzt werden:
– Erstellen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung für eine vorschriftsmäßige, regelkonforme und gestalterisch einheitliche Installation der Verkabelung und der Endgeräte.
– Strukturierte Verkabelung auf Grundlage der vorliegenden WLAN-Planung.
– Einheitliche, verbindliche Vorgaben für die auszuführenden Arbeiten, basierend auf folgenden Grundlagen: Gestalterische Gesichtspunkte/Leitbild, Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR), Brandschutzrichtlinien
– Bei Neuinstallationen von Kabeln, Patchfeldern etc. sind eine Betriebsmittelkennzeichnung aller Komponenten, die Beschriftung von Kabeln mit Angabe Quelle zu Ziel und nach aktuellen DIN-Normen (DIN EN 81346, DIN EN 81346-2) obligatorisch.
– Die Überschaubarkeit von Komponenten, eine Nachverfolgbarkeit und einfache Instandhaltung werden ebenso vorausgesetzt wie die Abstimmung bei der Auslegung von Elektrokomponenten (Stecker, Netzwerkdosen, Schaltschränke etc.) mit dem AG.
– Wesentliche zu erstellende Projekt-Unterlagen (Pläne, Tabellen, Schriftstücke) sind auf eine einheitliche Darstellung zu bringen, die im Vorfeld mit dem AG abzustimmen ist. Zudem sind zu übergebende digitale Unterlagen auf ein ebenfalls abzustimmendes Datenaustauschformat zu bringen (z. B. .dxf, .pdf, .xlsx).
– Mitwirken bei der Erstellung von Pflichten- und Lastenheften für die Elektrofachfirmen.
– Erstellen von Mindeststandards für die Netzwerkinfrastruktur an Marburger Schulen.
Als erster Schritt zur Digitalisierung der Schulstandorte sollen die WLAN-Ausleuchtung und die dafür notwendige Infrastruktur priorisiert werden. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen umfassen daher die für die Umsetzung der vorliegenden WLAN-Planung erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (Server-/UV-Schränke inkl. Stromzufuhr, z. T. Glasfaserverbindung, Netzwerkverkabelung, WLAN-Access-Points).
Fortsetzung – Vergabeunterlagen (Los 1 bis Los 3).
Gemittelter Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, ~12 %, Referenzliste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers insgesamt § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, ~55 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Bauleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Führungskräfte § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~9 %,
Erklärung zur Schadensfreiheit ~6 %.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf den Bewertungsbogen, der über die unter Abschnitt I.3 genannte Kontaktadresse bezogen werden kann.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 – HOAI-Leistungsphasen 1-3 für die Gesamtmaßnahme, inkl. der beschriebenen Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2 – HOAI-Leistungsphasen 5-8 für die Gesamtmaßnahme
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-3 und Besondere Leistungen). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Das gegenständliche Ausschreibungsverfahren gliedert sich in die Lose 1, 2 und 3. Bewerber werden gebeten, sich an allen Losen im Teilnahmeverfahren zu beteiligen. Zur Angebotsabgabe werden je Los 3 bis 5 Bewerber aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungsformulars (siehe hierzu auch VI.3) einzureichen. Die Erklärungen sind, wo gefordert, rechtsverbindlich zu unterschreiben. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Folgende Nachweise sind unter zwingender Verwendung der beigefügten Formulare mit der Bewerbung einzureichen:
a) Angaben zum Unternehmen mit Nachweis der Berechtigung des projektverantwortlichen Ingenieurs zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur (vom Erbringer des Leistungsbildes Fachplanung HLS-Technik),
b) Erklärung zu § 73 Abs. 3 VgV (Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen) – Anlage 1,
c) Erklärung zu § 6 Abs. 2 VgV (Wirtschaftliche Verknüpfungen) – Anlage 2a,
d) Erklärung zu § 43 Abs. 3 VgV (Bevollmächtigung eines Vertreters der Bietergemeinschaft sowie der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfalle) – Anlage 2b,
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des § 123 Abs. 1 GWB vorliegen – Anlage 3,
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlusskriterien gemäß Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des § 124 Abs. 1 GWB vorliegen) – Anlage 4.
Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 4 VgV einer EU-Versicherungsgesellschaft – Anlage 5.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen als in Punkt III.1.2) genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft notwendig, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden.
b) Erklärung des Bewerbers gemäß § 45 Abs. 4 Satz 4 VgV über den Gesamtumsatz (Honorare für Fachplanungsleistungen der Elektrotechnik) brutto in Euro in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018 und 2019).
c) Erklärung des Bewerbers gemäß § 46 Abs. 3 Satz 8 VgV über die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter für HLS-Fachplanungsleistungen im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) – Anlage 7.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmens bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestdeckungssummen Berufshaftpflichtversicherung für Fachplanungsleistungen – Anlage 5:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
a) Erklärung des Bewerbers für Fachplanungsleistungen gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV, die sich auf wesentliche in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen vergleichbarer Projekte beziehen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen ein Ansprechpartner des Auftraggebers/Kunden genannt wird, der im Rahmen der Prüfung des Teilnahmeantrages kontaktiert werden kann.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als die geforderte Anzahl an Referenzen einreicht, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten eingereichten Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen. Im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderung wird der Auftraggeber hingegen in diesem Fall alle eingereichten Referenzen prüfen.
In der Referenzliste sind zwingend folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung und Ort,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten,
— Art des Auftraggebers,
— Ausführungszeitraum,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Art der Maßnahme,
— Nutzungsart,
— Projektgröße BGF (qm),
— Brutto-Baukosten gem. DIN 276,
— Referenzschreiben oder Eigenerklärung, soweit vorhanden.
b) Erklärung des Bewerbers über die berufliche Befähigung und Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 VgV insbesondere der für die zu vergebende Dienstleistung verantwortlichen Personen; Anlage 8 ff.
Gefordert sind Angaben/Nachweise und Referenzen der Projektmitarbeiter:
Name, berufliche Qualifikation (Ingenieur mit Nachweis), Anzahl der Berufsjahre, es sind mindestens 3 persönliche Referenzobjekte für vergleichbare Projekte anzugeben.
Zu den Referenzen sind noch folgende Angaben zu machen:
Objektbezeichnung, Projektgröße bzw. -kosten brutto gem. DIN 276, Angabe der Adresse einschließlich Telefonnummer des Ansprechpartners.
Bewerbungen ohne wertbare Referenzen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. anzugeben. Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses/diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
a) Mindestvoraussetzung: 1 Referenzprojekt aus dem Schulbaubereich im Sinne der Anlage 10.2 HOAI – Ausbildung, Wissenschaft, Forschung in den letzten 5 Jahren.
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur gemäß § 75 VgV Ausgabe 12.4.2016 berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner gegenüber benannt und mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Erklärung der Bietergemeinschaft (falls Bewerbung als Bietergemeinschaft erfolgt) als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter ist vorzulegen (siehe hierzu auch III.2.1)).
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschreibungsunterlagen zum Verfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal subreport-elvis E78946369 zur Verfügung. Ihre Teilnahme an dem Verfahren ist ebenfalls ausschließlich über das Vergabeportal unter der zuvor angegeben ID einzureichen. Es werden ausschließlich nur elektronische Teilnahmeanträge berücksichtigt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Beschafferprofil einzureichen. Kostenfreier Bezug der digitalen Unterlagen über den Download dieser Veröffentlichung.
Sämtliche unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der im „Bewerbungsformular“ enthaltenen Formblätter zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Sofern nicht anders vermerkt, sind Kopien als Nachweise ausreichend. Die ggf. geforderte Form der Nachweise sowie die detaillierenden Mindestanforderungen sind den anzufordernden Bewerbungsunterlagen und diesem Veröffentlichungstext zu entnehmen. Der Bewerbungsbogen inkl. den geforderten Anlagen und Nachweisen ist von jedem Mitglied einer Bewerbungsgemeinschaft sowie von jedem Nachunternehmer gem. § 46 Abs. 3 Satz 10 VgV oder § 47 VgV auszufüllen und digital einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]