BGU Neubau Verbauarbeiten Baugrube Referenznummer der Bekanntmachung: 3BA_ARL_A_03 (BvA)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGU Neubau Verbauarbeiten Baugrube
— Verbau Trägerbohlwand aus rückverankerten Stahlträgern mit Holz- und Spritzbetonausfachungen, ca. 1 500 m2,
— Bodenaushub und Entsorgung, ca. 26 000 m3,
— Düsenstrahlkörper als Unterfangung, ca. 220 m3.
BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH Friedberger
Landstraße 430
60389 Frankfurt am Main
Verbau Trägerbohlwand aus rückverankerten Stahlträgern mit Holz- und Spritzbetonausfachungen, Bodenaushub und Unterfangungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbauarbeiten Baugrube
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Floß
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92685
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRY3D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).