Funktionserweiterung -Werk Hamburg, Langenfelde der DB FV AG Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA52002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Funktionserweiterung -Werk Hamburg, Langenfelde der DB FV AG
Funktionserweiterung -Werk Hamburg, Langenfelde der DB FV AG.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Abruf der Optionen
Lph 3 bis 7 und 9 gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Anlage 02_Inhaltsverz_Ausschluss-Eignungskriterien
Gemäß Anlage 02_Inhaltsverz_Ausschluss-Eignungskriterien
Gemäß Anlage 02_Inhaltsverz_Ausschluss-Eignungskriterien
Gemäß Anlage 02_Inhaltsverz_Ausschluss-Eignungskriterien
Gemäß Anlage 02_Inhaltsverz_Ausschluss-Eignungskriterien
Gemäß Anlage 02_Inhaltsverz_Ausschluss-Eignungskriterien
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.