Bergedorf_Signaltechnische Anpassung 740 m Bergedorf Gleis 713 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44654
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bergedorf_Signaltechnische Anpassung 740 m Bergedorf Gleis 713
Bergedorf
ESTW Signaltechnische Anpassung 740 m Bergedorf Gleis 713.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bergedorf_Signaltechnische Anpassung 740 m Bergedorf Gleis 713
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bergedorf
ESTW Signaltechnische Anpassung 740 m Bergedorf Gleis 713
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Fachtechnische Prüfung PT2
Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages
Begründung:
Das Nachtragsangebot 03 der Siemens AG beträgt [Betrag gelöscht] EUR. Inhalt dieses Angebotes ist ein Mehraufwand der fachtechnischen Prüfung des PT2. Die Leistung der fachtechnischen Prüfung des PT2 selbst wurde bereits mit dem Nachtrag 01 beauftragt. Bei dem Nachtrag 03 handelt es sich um eine Mengenmehrung. Dies kommt dadurch zu Stande, dass Fa. Siemens bzw. dessen Nachunternehmer die Hochrüstung der UZ-HH-Rothenburgsort innerhalb des Nachtrages 01 nicht berücksichtigt hatte, diese jedoch einen wesentlich höheren Aufwand innerhalb der fachtechnischen Prüfung nach sich zieht, welche nun mit dem Nachtrag 03 eingefordert wird.
Und b) Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Begründung:
Oder c) Aus technischen Gründen nicht möglich.
Begründung:
Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die fachtechnische Prüfung eines in sich geschlossenen PT2 muss aus einer Hand erfolgen, wozu wie im Nachtrag 01 beschrieben sinnhafter Weise Fa. Siemens die fachtechnische Prüfung in Frage kommt.
Und d)
Mit erheblichen Schwierigkeiten oder Zusatzkosten verbunden.
Begründung:
Es gibt keine sinnvollen Alternativen, um die benötigten Prüfleistungen zu vergeben. Alterantiv müsste jeder der drei betroffenen Maßnahmen einen weiteren Dritten bestellen, welcher die fachtechnische Prüfung des PT2 übernimmt und die anfallenden Kosten sachgerecht auf die Maßnahmen verteilt. Dies wäre mit erheblichen Schwierigkeiten bzw.