Kompetenzcenter Ried nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 21-EBNW-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neue-wege.org
Abschnitt II: Gegenstand
Kompetenzcenter Ried nach § 16 Abs.1 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung und Orientierung von arbeitsmarktfernen und benachteiligten, erwerbsfähigen Leistungsbeziehern am Standort Ried.
Ziel ist die Vermittlung des unter B.1.2 genannten Teilnehmerkreises in eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt oder in eine weiterführende Maßnahme durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung des Integrationsprozesses. Die Zielerreichung ist durch den verstärkten Einsatz von praktischen Einheiten zu unterstützen.
B.1.1 Beschreibung der Maßnahme (Zielsetzung und Einführung)
Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines flexiblen, umfassenden Angebotes für die individuelle Unterstützung bei der Aktivierung und Orientierung von arbeitsmarktfernen und benachteiligten, erwerbsfähigen Leistungsbeziehern am Standort Ried.
Ziel ist die Vermittlung des unter B.1.2 genannten Teilnehmerkreises in eine Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt oder in eine weiterführende Maßnahme durch eine begleitende, individuelle und bedarfsorientierte Hilfe und Beratung des Integrationsprozesses. Die Zielerreichung ist durch den verstärkten Einsatz von praktischen Einheiten zu unterstützen.
Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt:
Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 35 % erreicht werden.
Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 55 % erreicht werden.
Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 70 % erreicht werden.
Bei der Bewertung der Zielerreichung werden die individuellen Vereinbarungen die in Hilfevereinbarungen oder Förderplänen gemeinsam getroffen werden, vorrangig berücksichtigt.
B.1.2 Teilnehmer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte jeglichen Alters und Geschlechts mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- erhalten. Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkung bzgl. vorhandenem Berufsabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration).
Die Maßnahme beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei erfolgreichem Verlauf kann der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen zweimalig um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein erfolgreicher Verlauf liegt dann vor, wenn die unter B1.1 genannten messbaren Ziele im Einzelnen erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)