FAIR GmbH: Tragwerksplanung für nachtr. Änderungen in der Schal- und Bewehrungspl. nach Abschl. der Ausführungspl. (LPH 5 HOAI) bzw. nach Herst. Rohbau (LPH 8 HOAI) (Südber.) sowie zusätz. Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-7000-2021-0732

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6032 / 8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178cafa953f-b9cd686f3eee7e6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FAIR GmbH: Tragwerksplanung für nachtr. Änderungen in der Schal- und Bewehrungspl. nach Abschl. der Ausführungspl. (LPH 5 HOAI) bzw. nach Herst. Rohbau (LPH 8 HOAI) (Südber.) sowie zusätz. Leistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-7000-2021-0732
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die FAIR GmbH hat im Rahmen eines internationalen Forschungsvorhabens mit der Errichtung eines neuen Beschleunigerkomplexes "FAIR" (Facility for Antiproton and Ion Research) - nachfolgend "FAIR" bezeichnet - mit Anbindung an die vorhandene GSI-Beschleunigeranlage begonnen.

Gegenstand der Ausschreibung sind tragwerksplanerische Leistungen bei nachträglichen Änderungen in der Schal- und Bewehrungsplanung nach Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) bzw. nach Herstellung Rohbau (LPH 8 HOAI) für Gebäude im Südbereich des Projektes sowie zusätzliche Leistungen, wie tragwerksplanerische Leistungen für Lasteinleitungspunkte von Stahlkonstruktionen in Stahlbetonbauteile etc..

Die Leistungen werden vor Ort bei FAIR in Darmstadt erbracht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
71328000 Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Hauptort der Ausführung:

Projekt FAIR, Planckstraße 1, 64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Östlich der vorhandenen GSI-Forschungsanlage (GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung) soll der neue Beschleunigerkomplex der nächsten Generation, FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research), entstehen. Dieser besteht im Endzustand aus zwei unterirdischen supraleitenden Beschleunigerringen mit jeweils einem Umfang von ca. 1.100 m und daran angeschlossenen funktional und baulich miteinander verbundenen unter- und oberirdischen Anlagenteilen (Beschleuniger- und Experimentierbauwerke, Betriebs- und Versorgungsbauwerke) sowie damit zusammenhängenden verschiedenen Transferstrecken und Speicherringen. Der Strahlenschutz sowie die Komplexität und Vielfalt der technischen und physikalischen Einbauten stellen

Besondere Anforderungen an Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme.

Das umbaute Volumen für die modularisierte Startversion (einschl. des Beschleunigerrings) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 1.050.000 m³ (BRI), die Brutto-Geschossfläche auf ca. 135 000 m2.

Die baurechtliche Genehmigung liegt vor. Die Auflagen nach Hessischer Bauordnung und aus weiteren Einzelverfahren nach Landesrecht und Bundesrecht (z.B. für den Strahlenschutz) sind zu erfüllen. Die Planung und Ausführung hat nach den aktuellen in Deutschland geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften zu erfolgen.

Es sind besondere Erfahrungen im Bereich der Errichtung von Forschungsanlagen, Laboren sowie im Industriebau mit komplexen Konstruktionen gefordert. Die in Großprojekten erforderlichen Koordinationsleistungen werden erwartet.

Ziel und Zweck der Leistungen ist die Überprüfung der vorhandenen Planung für von Änderungen betroffenen Bauteilen sowie die gegebenenfalls erforderliche Erstellung aller relevanten Berechnungen und Pläne für die zu ändernden Schal- und Bewehrungsplanungen unter Berücksichtigung der vorhandenen bzw. zur Verfügung gestellten Planunterlagen der Objekt-/Fach- und Tragwerksplanung. Die Leistungen gemäß dem als Anlage beigefügten Leistungsbild (siehe Vergabeunterlagen) beruhen auf einer bereits bestehenden Planung.

Je nach Projektstand in den unterschiedlichen Gebäuden des Südbereiches sind diese Änderungen nach Abschluss der Schal- und Bewehrungsplanung (d.h. nach Leistungsphase 5 HOAI) bzw. nach Herstellung des Rohbaus (d.h. nach Leistungsphase 8 HOAI) vorzunehmen und qualitätsgesichert umzusetzen.

In letzterem Fall sind Kernbohrungen bzw. zusätzliche Durchbrüche notwendig, die tragwerksplanerisch zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuweisen sind. Falls der Nachweis zusätzliche konstruktive Maßnahmen erfordert, sind diese festzulegen und entsprechend dem Leistungsbild aus tragwerksplanerischer Sicht zu beurteilen und zu planen. Weiterhin ist Gegenstand und Ziel der umzusetzenden Leistungen, zusätzliche tragwerksplanerischen Leistungen, wie Leistungen für Lasteinleitungspunkte einer Stahlkonstruktion in die Stahlbetonbauteile eines Gebäudes, tragwerksplanerische Leistungen für den Nachweis nachträglich umgeplanter Kranbahnträger am Rohbau, tragwerksplanerische Leistungen für die Verankerung von Einlegebauteile zur Befestigung der Krananlagen am Rohbau, Leistungen für Nachweise infolge zusätzlicher Nutzlasten in den Technik-/Sanitärzentralen, Beratungsleistungen hinsichtlich unterschiedlicher Setzungen zwischen zwei angrenzenden Gebäuden

Durch geänderte Bauabläufe, aber auch Planungen von nachträglich einzuführenden Zwischenwänden sowie nachträglich einzubringende Stahlkonstruktionen als Tragkonstruktion und zur Verankerung der anschließenden (nutzerseitigen) Stahlkonstruktion.

Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, auf bauablauf-beeinflussende Punkte hinzuweisen und diese ggf. zu bearbeiten.

Die Leistungen haben in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und den projektbeteiligten Planern und Gutachten zu erfolgen.

Ort der Leistungserbringung ist das FAIR-Gelände in Darmstadt. Alle im Leistungszeitraum notwendigen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche sowie Ortstermine mit dem Auftraggeber, Behörden, Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen sind im Leistungsumfang enthalten und kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die vertragsgegenständlichen Objekte zur Erzielung des von ihm aufgrund des Vertrages geschuldeten Werkerfolges die beschriebenen Leistungsschritte zu erbringen.

Die Ergebnisse aller Leistungen sind dem Auftraggeber übersichtlich geordnet schriftlich zusammengefasst zu übergeben.

Die Zusammenfassung ist so aufzustellen, dass dem Auftraggeber und dritten Projektbeteiligten eine zweifelsfreie Beurteilung aller Teile möglich ist. Da es sich um Änderungen in der Planung handelt, sollen alle Änderungen in Form von Deckblättern zur bestehenden Planung erfolgen.

Darüber hinaus erforderliche Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen in der notwendigen Anzahl in Papierform zur Verfügung zu stellen.

Im Einzelnen wird hinsichtlich des Leistungs- und Vertragsumfangs auf die beigefügten Vergabeunterlagen verwiesen.

Leistungsbeginn ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich 01.07.2021.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams (weitere Erläuterungen in dem Formblatt EU 752 Matrix Stufe 2) / Gewichtung: 25,00
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation allgemein (weitere Erläuterungen in dem Formblatt EU 752 Matrix Stufe 2) / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise Projektabwicklung (weitere Erläuterungen in dem Formblatt EU 752 Matrix Stufe 2) / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Qualitässicherung beim konkreten Projekt (weitere Erläuterungen in dem Formblatt EU 752 Matrix Stufe 2) / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung mit öffentlichen Bauherrn (weitere Erläuterungen in dem Formblatt EU 752 Matrix Stufe 2) / Gewichtung: 5,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen

Leistungsfähigkeit:

Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den Bewerbungsunterlagen. (siehe Formblatt EU 743 Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix Stufe 1)

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl (3) liegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerbern fortzuführen.

Maximal werden 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehr als 5 Bewerber geeignet sein, erfolgt eine Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand den Auswahlkriterien gem. dem als Anlage (siehe Formblatt EU 743 Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix Stufe 1) beigefügten Kriterienkatalog.

Sollten mehr als 5 Bewerber die gleiche Punktzahl unter Anwendung sämtlicher objektiver Kriterien und unter Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers die Auswahlkriterien gleich gut erfüllen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Entscheidung per Los herbeizuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen (HE 734), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;

2) Verbindliche Erklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gemäß § 73 Abs. 3 VgV (HE 730_06)

3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354 (HE 736);

4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:

Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister; der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:

1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für sonstige Schäden und Deckungssumme i.H.v. 5 Mio. € für Personenschäden gem. Vertragsbedingungen der Multi-Risk-Versicherung) gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV, sowie Einbindung in die Multi-Risk-Versicherung, der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise nachzufordern.

Der Auftraggeber stellt eine Multi-Risk-Versicherung. Der Auftraggeber wird die Kosten der Versicherung auf den Auftragnehmer anteilig in Höhe von 0,8 % der Nettoschlussrechnung umlegen und von den jeweiligen Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers einen entsprechenden Anteil einbehalten.

2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den

Letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 12,5 %)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) liegt vor:

Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. (Formblatt 734 3.2)

Zu 2) Durchschnittlicher Umsatz für entsprechende Leistungen/Jahr liegt bei [Betrag gelöscht] EUR.

Bei dem gemittelten Gesamtumsatz der letzten drei Jahre gilt folgende Punktvergabe (6,25 % aus Wichtung 12,5 %):

Bis 15 Mio. EUR brutto/Jahr = 1 Punkt

15 - 30 Mio. EUR brutto/Jahr = 2 Punkte

Mehr als 30 Mio. EUR brutto/Jahr = 3 Punkte

Bei dem gemittelten Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre gilt folgende Punktvergabe (6,25 % aus Wichtung 12,5 %):

Bis 2 Mio. EUR brutto/Jahr = 1 Punkt

2-5 Mio. EUR brutto/Jahr = 2 Punkte

Mehr als 5 Mio. EUR brutto/Jahr = 3 Punkte

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung, aus der:

a) die Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens (Mindestanforderung 15 MA),

b) die Anzahl der festangestellten Ingenieure für vergleichbare Leistungen (Mindestanforderung 6 MA)

c) die gemittelte Anzahl an festangestellten Ingenieuren für die entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre gem. § 46 Abs. 3

(8) VgV (Wichtung 12,5 %)

Ersichtlich ist.

Ab 6 Mitarbeitern 1 Punkt, ab 10 Mitarbeitern 2 Punkte, ab 14 Mitarbeitern 3 Punkte.

Die max. Punktzahl von 3 Punkten erhält der Bewerber bei 14 Mitarbeitern oder höher.

Mit diesen Mindestanforderungen soll für den Auftraggeber der Schluss gezogen werden, dass der Bieter wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

2) Die Vorlage eines Nachweises über die berufliche Befähigung des eingesetzten Personals im Kernteam wird gefordert. (Dipl. Ing.)

3) Vorlage von Referenzen: 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste mit Darstellung und Beschreibung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 75 Abs. 5 VgV der erbrachten vergleichbaren Leistungen gem. den Anforderungen aus den letzten 6 Jahren. Geeignete Referenzen sind Referenzen, die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Können die geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen nicht nachgewiesen werden, wird die Referenz als nicht geeignet eingestuft und in der Bewertung nicht berücksichtigt. (Wichtung 75 %).

Bewerbergemeinschaft:

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3) Mindestanforderungen Referenzen

Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt.

Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.

Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:

— Bauen im Bestand

— Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III oder höher)

Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte abgedeckt werden.

Entweder durch

— Prüfen und planerische Umsetzung von nachträglichen Öffnungen oder

— Planerische Umsetzung durch geänderte Lastangaben oder

— Planerische Umsetzung durch geänderte statische Systeme

Punktevergabe Referenzen:

Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können bis zu 75 % der Punktzahl über die Bewertung der folgenden

Zusatzpunkte vergeben werden:

— Nutzung: Vergleichbare Nutzung (Industrie, Forschung, Labore ...) = 2 Punkte; Nutzung Bürofläche = 1 Punkt

— Fläche ≥ 3 000 m2 BGF = 1 Punkt

— Leistungsumfang nach HOAI: LPH 5 = 1 Punkt; LPH 2-5 = 2 Punkte

— Vergleichbare Aufgabenstellung (Tragwerksplanerische Leistungen aus dem Bereich Bauen im Bestand) textliche Beschreibung -

Nichts eingereicht = 0 Punkte; eingereicht, schwach beschrieben = 1 Punkt; eingereicht, detailliert beschrieben = 2 Punkte

— Anzahl der Umbaumaßnahmen/Umplanungsmaßnahmen in einem Projekt: Wertung: 1-5 = 1 Punkt; 6-10 = 2 Punkte, 11-15 = 3

Punkte; ab 16 erhält der Bewerber die max. Punktzahl von 4 Punkten.

— Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften = 1 Punkt

— Mindestanforderung: Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III oder höher) = 1 Punkt

— Projektfertigstellung / Inbetriebnahme: Referenzen der letzten 6 Jahre für vergleichbare Leistungen (Fertigstellung der Leistungen im Zeitraum zwischen 2015 bis 2020) erhalten 1 Punkt.

In den Bewerbungsunterlagen ist eine beispielhafte Auswertung gemäß der beschriebenen Auswahlkriterien beigefügt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

§ 67 HBO und § 75 VgV (Dipl.-Ing. oder vergleichbare Berufsbezeichnung, wenn der Bewerber nach geltendem Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden)

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.

Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.

Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Gemäß Erlass BW I 7 - 70406/21#1 des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 10.7.2020 zu "Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen" ist regelmäßig von der Dringlichkeit auszugehen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/05/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:

1) Die Bewerbungsunterlagen sind frist- und formgerecht einzureichen (elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder ggf. signiert gemäß vorgegebener Signatur; bei schriftlichen Teilnahmeanträgen unterschrieben). (Ausschlusskriterium)

2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.

3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften/Eignungsleihe ist der Nachweis der Eignung bzgl. der übernommenen Leistungsteile/Kapazitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Eignungsleihe-Unternehmen gesondert zu führen. Die Referenzprojekte werden in Summe gewertet. Das 'Projektdatenblatt' ist daher nur vom jeweiligen Referenzerbringer auszufüllen.

4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740). Bei elektronischen Teilnahmeanträgen genügt grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Erklärung von allen Mitgliedern mit einer fortgeschrittenen elektronischen oder qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

5) Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag benennen (HE 741) und nachweisen, dass ihm die hierfür erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (bspw. durch eine Verpflichtungserklärung, HE 742).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160

GWB.

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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