Elektrifizierung Südbahn Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28350
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Südbahn
Elektrifizierung Südbahn TEH 1 + 2, Oberleitungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Südbahn
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Ulm – Friedrichshafen – Lindau
Elektrifizierung Südbahn TEH 1 + 2, Oberleitungsarbeiten
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
LÄA124 Um die Nebenzeiten (Fahrt bis zur Einsatzstelle) erheblich zu reduzieren, wird eine provisorische Eingleisstelle am Bahnhof Bad Schussenried benötigt. Durch diese Maßnahme kann die Erbringung der Leistungen des ursprünglichen Vertrags in den dafür vorgesehenen Nachtsperrpausen erfolgen.
Die Arbeiten sind durch den engen Zeitrahmen, der durch die vorgesehenen Nachtsperrpausen zustande kommt, notwendig. Durch die zusätzlichen Leistungen kann eine Erhebliche Zeitersparniss erzielt werden. Die Arbeiten müssen durch den ursprünglichen AN erbracht werden, da ein Dritter im verfügbaren Zeitfenster nicht ohne Zeitverzug die notwendige Leistung erbringen kann. Zudem gingen die Synergieeffekte verloren.