UHR Kasinoschule [LDL020] Referenznummer der Bekanntmachung: 25-2021-00096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
UHR Kasinoschule [LDL020]
— Unterhaltsreinigung 2 816,84 m2,
— Grundreinigung 11 267,36 m2,
— Reinigungsfachkraft 3 124,80 Std.,
— Schulhofreinigung 3 375,00 m2.
Kasinoschule
Kasinostr. 4
65929 Frankfurt am Main
— Unterhaltsreinigung 2 816,84 m2,
— Grundreinigung 11 267,36 m2,
— Reinigungsfachkraft 3 124,80 Std.,
— Schulhofreinigung 3 375,00 m2.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option zur Verlängerung für 2 weitere Jahre. Sollte der Vertrag verlängert werden wird dies 3 Monate vor Vertragsende bekanntgegeben. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug bzw. Auszug aus der Handwerksrolle (nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist). Bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
2.1 Einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 5 Mio. EUR p.a. x 2, Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden 5 Mio. EUR p.a. x
2, und Schlüsselschäden [Betrag gelöscht] EUR p.a. x2, sowie Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden pauschal 5 Mio. EUR je Schadenfall gemäß 9.2.9 der besonderen Vertragsbedingungen. Sollten diese Mindestdeckungssummen nicht nachgewiesen werden können, ist eine Erklärung der Versicherung auf Erhöhung bis zu den geforderten Summen im Zuschlagsfall vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein.
2.2 Umsatzhöhe der letzten zwei Geschäftsjahre im Bereich der Ausgeschriebenen Reinigungsleistungen.
3.1 Mindestens 2 Referenzen von in der Art mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Objekten (Schule/Universität). Jede der 2 Referenzen muss mindestens eine Gesamtgröße von 800 m2 aufweisen, Beiliegendes Formblatt („Anlage 3.1 der Bieter-Checkliste“) ist zwingend auszufüllen.
3.2 Darstellung der Arbeitsorganisation (Objektübernahme und
— vorbereitung, Reinigungsplan, Arbeitskleidung.
Geräteausstattung, Chemie, ggf. mit Bilddarstellung)
3.3 Aktuelle Anzahl Mitarbeiter/Mitarbeiter innen (Sozialversicherungspflichtig/Gerinfügigbeschäftigte) im Bereich der ausgeschriebenen Reinigungsleistungenn,
3.4 Qualitätsbeauftragter /Qualitätsbeauftragte Ihres Unternehmens (Name/Qualifikation),
3.5 Aussagefähige Darstellung des Konzeptes zur Qualitätssicherung hinsichtlich Dokumentation und unangemeldeter Qualitätskontrollen:
— In welcher Form und in welchen Abständen erfolgen unangemeldete Qualitätskontrollen (vgl. BVB 9.2.7.)?
— Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Von der in § 56 Abs. 2 VgV vorgesehenen Möglichkeit zum Nachreichen geforderter Erklärungen und Nachweise wird die Vergabestelle absehen. Unvollständige Angebote werden demzufolge ohne Nachforderung zwingend ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass folgende Unterlagen
Zwingend mit dem Angebot einzureichen sind:
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes bezüglich Sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen beschäftigten,
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Reinigungsfachkraft bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Objektleiter bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes Vorarbeiter bezüglich sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigten,
— beigefügtes Formular Kriterien Unterweisung UVV (vollständig ausgefüllt),
— beigefügtes Formular 1.577_OFD_Hessen Erklärung Vergabesperre (vollständig ausgefüllt),
— beigefügtes Formular Bestätigung der Objektbesichtigung,
— gültiges ISO 9000x-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis.
Weitere erforderliche Angaben:
Niederlassung im Rhein-Main-Gebiet (ca. 40 km Umkreis Frankfurt)?
— Wenn ja, Adresse angeben,
— Wenn nein, ausführliche Darstellung, wie die vertragsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden soll.
Vorhandene Geräteausstattung
— Gesamtausstattung im Betrieb.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 60 VgV eine Aufklärung des Angebotsinhaltes vor. Angebote mit einem Kalkulationszuschlag unter 70 % werden ggf. aufgeklärt.
Es ist der aktuelle, zum Zeitpunkt des Ausführungsbeginns gültige, Tariflohn anzugeben.
Erläuterungen zum Wertungsschema:
1. Erläuterung zum Kriterium Preis:
Die Wertung des Kriteriums „Preis“ wird wie folgt vorgenommen:
Der niedrigste angebotene Preis, aller wertbaren Angebote erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Angebote werden dazu ins Verhältnis gesetzt.
2. Erläuterung zum Kriterium Qualität:
Zur Bemessung der Qualität wird zunächst der Mittelwert aller Wochenstunden ermittelt. Alle Wochenstundensätze ab dem Mittelwert und darüber hinaus erhalten die volle Punktzahl von 30. Unterhalb des Mittelwertes erfolgt eine lineare Reduzierung der Punktzahl, die bei einer Unterschreitung dieses Wertes über 20 % bei der Punktzahl 1 endet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).