20 22 T86 013: 4 x Federprüfmaschine Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEA47609
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20 22 T86 013: 4 x Federprüfmaschine
20 22 T86 013: 4 x Federprüfmaschine.
Die Deutsche Bahn AG führt im Rahmen der schweren Instandhaltung gemäß dem geltenden Regelwerk in festgelegten Abständen Prüfungen an den Laufwerken von Schienenfahrzeugen im ausgebauten Zustand durch. Dazu gehört u. a. die Prüfung der Federn. Mittels dieser Federprüfung werden Fehler, die im Betrieb entstehen können, rechtzeitig erkannt.
Im Rahmen dieser Vergabe werden Federprüfmaschinen zur Prüfung von Schrauben- und Luftfedern sowie Gummifedern für die Werke der Deutsche Bahn AG geplant und beschafft.
In der vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung sind die Rahmenbedingungen, die technischen Anforderungen und der Umfang der Maßnahmen beschrieben.
Auf der Prüfmaschine müssen Schrauben- und Luftfedern sowie Gummi- Gummikegel- und Gummirollfeder mit allen notwendigen Parametern nach DIN 27201-9:2017-06 geprüft werden.
Die Leistungstermine sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
2 Federprüfmaschinen werden als Option ausgeschrieben
Die Wartung wird als Option ausgeschrieben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20 22 T86 013: 4 x Federprüfmaschine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine weiteren Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.