Steuerung für neue Heberanlage (Etagenförderer) im Bettenhaus Klinikum Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: Kl_Fu_L12_Ste
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerung für neue Heberanlage (Etagenförderer) im Bettenhaus Klinikum Fulda
Die Klinikum Fulda gAG erneuert im 13-geschossigen Bettenhaus die Heberanlage (Etagenförderer) für das automatische Warentransportsystem.
Für diese neu zu installierende Heberanlage ist die Steuerung zu planen, Schaltschränke zu liefern, zu montieren und zu verdrahten, Leitungen zu verlegen, die Software zu programmieren und das gesamte System in die vorhandene Steuerung der automatischen Warentransportanlage zu integrieren.
Die Bieter müssen ein Sanierungskonzept mit der technischen Lösung unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe des Krankenhauses (das Bettenhaus bleibt in Betrieb) erarbeiten.
Der Aufwand der Bieter für die Erarbeitung ihres Sanierungskonzeptes und ihres Angebotes wird vom Auftraggeber nicht vergütet.
Die Fertigstellung der Arbeiten soll bis zum 31.7.2021 erfolgen.
Fulda
Hardware-Basis ist SIEMENS S7-1500. Die Software muss in das vorhandene WINCC-System des Klinikums eingebunden werden. Die Netzwerktechnik ist ProfiNet mit Bauteilen der Fa. Indu-Sol. WINCC ist im Clientbetrieb mit zusätzlichen Bedienstellen. Die Datenbank zur Behälterverwaltung ist in Siemens 1500 angelegt und muss entsprechend eingepflegt werden. Sensoren sind berührungslos in Licht- oder Induktionstaster auszuführen.
Die Besonderheit der Leistung erfordert ein Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die geeigneten Bieter werden am 27.1.2021 zur zweiten Verfahrensstufe eingeladen.
Ablauf des Verfahrens:
— Ortsbesichtigung mit den geeigneten Bietern jeweils einzeln in der 5. KW,
— Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes (technische Lösung) durch die Bieter und Abgabe eines Erstangebotes bis zum 8.3.2021,
— Vergabeverhandlung am 10.3.2021 mit Vorstellung ihres Sanierungskonzeptes durch die Bieter,
— Überarbeitung des Sanierungskonzeptes und finales Angebot bis 24.3.2021
Der Auftrag wird zum Pauschalfestpreis vergeben, die Örtlichkeit ist entsprechend zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12: Steuerung Heberanlagen
Ort: Neuhof
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.