Beschaffung von Übersetzungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6974310
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Übersetzungsleistungen
Beschaffung von Übersetzungsleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungen:
— Übersetzung von Texten und Dokumenten vom Deutschen in die 4 vom Auftraggeber hauptsächlich benötigten Fremdsprachen Englisch (EN), Französisch (FR), Spanisch (ES) und Portugiesisch (PT) sowie aus den genannten Fremdsprachen ins Deutsche und ebenso von einer der genannten Fremdsprachen in die andere,
— Überprüfung übersetzter Texte mit Aktualisierungen und Überarbeitungen,
— Korrektur fremdsprachlich verfasster Texte,
— und verwandte Tätigkeiten verschiedenster Art wie beispielsweise die Beglaubigung (Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit) von Übersetzungen,
— Unterstützung im (Projekt-)Management der Übersetzungsleistung.
Unter Übersetzungsdienstleistungen sind sämtliche schriftlichen oder beratenden Arbeiten in Zusammenhang mit der Übersetzungstätigkeit zu verstehen, wie z. B. das Übersetzen und/oder Überarbeiten von Texten, die zusammenfassende oder auszugsweise Wiedergabe von Texten in einer anderen als der Ausgangssprache, die Einarbeitung von Änderungen, terminologische Arbeiten sowie Arbeiten in Zusammenhang mit Rechnergestützten Übersetzungen etc.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragslaufzeit von insgesamt 6 Jahren, falls die KfW nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Jahresumsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich Übersetzungsdienstleistungen.
2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
1. Der Jahresumsatz des Bieters oder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich Übersetzungsdienstleistungen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Bank- und Finanzwesen, Öffentlichkeitsarbeit, Betriebswirtschaft, Energie und Umwelt, Recht, Export- und Projektfinanzierung, in Einzelfällen auch technische Texte muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.),
2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bei Beauftragung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert verfügen. (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.).
1. Vorlage von Referenzen die mit der ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar ist.
2. Der Bieter muss für die Leistungserbringung über eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Fachkräften verfügen.
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten 3 Jahren (Die Leistung darf nicht vor dem 1.1.2018 abgeschlossen worden sein.) verfügen.
Mindestanforderung:
Mindestens 3 mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbaren Referenzleistungen.
Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
— Insgesamt müssen die eingereichten Referenzleistungen für die nachstehend genannten Sprachrichtungen folgende in der Vergangenheit erbrachte Übersetzungsvolumina pro Jahr und Sprachrichtung umfassen,
— Deutsch > Englisch, mindestens 15 000 Zeilen oder 120 000 Wörter,
— Englisch > Deutsch, mindestens 8 000 Zeilen oder 64 000 Wörter,
— Eine weitere benannte Hauptsprache (Spanisch, Französisch oder Portugiesisch) > Deutsch oder Englisch bzw. umgekehrt. Mindestens 6 000 Zeilen oder 48 000 Wörter,
— Diese Übersetzungsvolumen müssen in jedem der letzten 3 Jahre (Addition mehrerer Referenzen ist zulässig) erreicht worden sein. (Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.).
2. Der Bieter muss für die Leistungserbringung über eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Fachkräften verfügen.
Mindestanforderung:
— Mindestens 4 Übersetzer in der Sprachrichtung Deutsch > Englisch,
— Mindestens 2 Übersetzer in der Sprachrichtung Englisch > Deutsch,
— Mindestens 2 Übersetzer in der Sprachrichtung Französisch > Deutsch,
— Mindestens 2 Übersetzer in der Sprachrichtung Deutsch oder Englisch > Französisch,
— Mindestens 2 Übersetzer in der Sprachrichtung Deutsch oder Englisch > Spanisch,
— Mindestens 2 Übersetzer in der Sprachrichtung Deutsch oder Englisch > Portugiesisch,
Ein qualifizierter Übersetzer muss über einen Hochschulabschluss als Diplom- oder staatlich geprüfter Übersetzer oder einen vergleichbaren Abschluss einer ausländischen Hochschule sowie übersetzerische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der entsprechenden Sprache/den entsprechenden Sprachen haben.
— Mindestens 2 Projektmanager/in mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung als Projektmanager (Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung auf externer Anlage auf dem Formblatt "Lebensläufe" mit dem Angebot einzureichen.),
Darüber hinaus ist die Anzahl der beschäftigten Übersetzter in den o. g. Sprachrichtungen sowie den Projektmanagern anzugeben.
(Der Eignungsnachweis ist per Eigenerklärung zu führen.).
Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen gemäß Ziffer 3 der Allgemeinen Vertragsbedingung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann ausschließlich über das Bieterportal, abrufbar auf https://ausschreibungen.kfw.de
Abgegeben werden. Nähere Einzelheiten und Vorgaben hierzu entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen. Für die Abgabe des Angebots müssen Sie sich als Bieter registrieren und einloggen.
2. Die KfW überprüft die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB anhand von Eigenerklärungen, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der eingereichten Kurzlebensläufe (auf externer Anlage des Bieters) und Referenzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.