21FEI50624 Zweigleisiger Ausbau Homburger Damm, SpDrS60 Stw FF-Höchst Anpassung an Endzustand FRZ-190 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50624
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
21FEI50624 Zweigleisiger Ausbau Homburger Damm, SpDrS60 Stw FF-Höchst Anpassung an Endzustand FRZ-190
21FEI50624 Zweigleisiger Ausbau Homburger Damm, SpDrS60 Stw FF-Höchst Anpassung an Endzustand FRZ-190.
Frankfurt- Höchst
Zweigleisiger Ausbau Homburger Damm, SpDrS60 Stw FF-Höchst Anpassung an Endzustand FRZ-190.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt sich um eine Erweiterung des bestehenden SpDrS60 Stw, welches durch die Firma Siemens errichtet wurde. Diese Leistungen können nur durch den Schutzrechtinhaber oder Lizenznehmer realisiert werden. Zulässig gem. SektVo, § 13, Abs. 2, Pkt 3 c.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
21FEI50624 Zweigleisiger Ausbau Homburger Damm, SpDrS60 Stw FF-Höchst Anpassung an Endzustand FRZ-190
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.