Abriss und Neubau der Funktionsgebäude des Freibades Schloßborn in Glashütten, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 16052-FSG-A
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glashütten
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-glashuetten.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abriss und Neubau der Funktionsgebäude des Freibades Schloßborn in Glashütten, Objektplanung Gebäude
Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 für den Abriss und Neubau der Funktionsgebäude (Schwimmbadkiosk, DLRG-Raum, Bademeisterhäuschen inkl. zu erhaltender Technikraum im Keller und Neuordnung der Funktionsbereiche) des Freibades Schloßborn in Glashütten, inkl. Besonderer Leistungen für die Mitwirkung bei Förderantrag und Verwendungsnachweis.
Caromber Pl.
61479 Glashütten
Projektbeschreibung:
Das idyllisch gelegene Schwimmbad im Ortsteil Schloßborn besteht bereits seit 1937. In seiner jetzigen Anordnung wurde das Schwimmbad 1965 neu errichtet. In 2004 wurde das Schwimmbad technisch umfangreich saniert. So wurde z. B. ein Edelstahlbecken in das alte vorhandene Betonbecken eingebaut. Weite Teile der Schwimmbadtechnik wurden ebenfalls 2004 runderneuert. Die derzeit noch in Betrieb befindlichen Nebengebäude, heißt das Bademeisterhäuschen inklusive Technikraum, die sanitären Einrichtungen und das Kioskgebäude stammen noch aus den 60er Jahren. Das Bademeisterhäuschen wurde aufgrund von einseitigen Setzungen ebenfalls saniert. Durch die aufgetretenen Setzungsrisse befindet sich das Gebäude in einem mäßigen bis schlechten Zustand.
Der Schwimmbadkiosk befindet sich in einem etwas besseren baulichen Zustand. Allerdings entspricht dieses Gebäude nicht mehr den heutigen Ansprüchen.
Mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2019 wurde seitens der Gemeindevertretung der Grundstein für eine weitreichende Sanierung und Modernisierung des Freibades gelegt. Es sollten das Kioskgebäude, das Bademeisterhäuschen und die sanitären Einrichtungen renoviert, bzw. erneuert werden. Die Renovierung der sanitären Einrichtungen ist bereits in der Umsetzung.
Eine detaillierte Projektbeschreibung kann der Anlage dieser Bekanntmachung entnommen werden.
Leistungsumfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 für den Abriss und Neubau der Funktionsgebäude (Schwimmbadkiosk, DLRG-Raum, Bademeisterhäuschen inkl. zu erhaltender Technikraum im Keller und Neuordnung der Funktionsbereiche) des Freibades Schloßborn in Glashütten,
Inkl. Besonderer Leistungen für die Mitwirkung bei Förderantrag und Verwendungsnachweis.
Die Leistungen für die Technische Ausrüstung inkl. Badewassertechnik werden in einem separaten VgV-Verfahren vergeben.
Projektkosten:
Nach aktuellem Stand belaufen sich die Kosten für die KG 300+400 (inkl. Abrisskosten) auf ca. 1,2 Mio. EUR netto. Darin enthalten sind [Betrag gelöscht] EUR netto für die Solartechnik sowie [Betrag gelöscht] EUR netto für die Badewassertechnik (inkl. Steuerung).
Projektzeitraum:
Es wird ein Büro gesucht, welches sofort nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2021) mit der Bearbeitung beginnen kann.
Zeitlich müsste die Vorentwurfsplanung bis Mitte/Ende September 2021 mit belastbaren Zahlen hinterlegt werden, damit eine Anmeldung für das SWIM-Programm zur Umsetzung in 2022/2023 erfolgen kann.
Nach Abschluss der architektonischen und technischen Vorplanung inklusive einer groben Kostenschätzung soll der Vorentwurf inklusive der technischen Lösungsideen der Politik vorgestellt werden. Sobald in den Gremien entschieden wird, ob bzw. wie weitergeplant werden soll, müsste unter Berücksichtigung der Anregungen eine detaillierte Planung erfolgen.
Eine über die Vorplanung hinausgehende Beauftragung ist damit abhängig von der politischen Beschlusslage. Das heißt, dass nach der Fertigstellung der Vorentwurfsplanung und Anmeldung zum SWIM-Programm der Planungsfortschritt eventuell unter- oder abgebrochen wird.
Falls das Projekt fortgeführt wird, soll der eigentliche Förderantrag im März 2022 eingereicht werden, eine Bewilligung würde bis Sommer 2022 erteilt werden. Damit würden die Baumaßnahmen ab September 2022 beginnen können.
Neben der Anmeldung zum SWIM-Programm möchte der Auftraggeber durch den Auftragnehmer beraten werden welche weiteren Arten/Programme der Förderung evtl. noch in Frage kommen könnten.
Aus oben beschriebenen Gründen ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen (zunächst bis LPH 3). Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahl-/Eignungskriterien sollen die 3 punktbesten Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ist die Anzahl der geeigneten Bewerber größer als die festgelegte Höchstzahl der Bieter (max. 3) im Verfahren, so entscheidet die Rangfolge auf Basis der Auswahlkriterien unter dieser Ziffer. Bei Punktegleichstand von Bewerbern entscheidet das Los.
Der Auftraggeber reagiert auf die aktuelle Corona-Pandemie und wird ggf. die Vergabeverhandlung ohne persönliches Erscheinen vor Ort (z. B. als Videokonferenz) abhalten.
Geforderte Nachweise:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Objektplanung Gebäude,
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand (Objektplanung Gebäude).
Nachweis von realisierten Projekten / Referenzen mit Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI:
— Referenzen zu Café, Bistro oder Kassen – und/oder Eingangsbereiche mit Bewirtschaftung,
— Referenzen für öffentliche Auftraggeber (Anwendung öffentliches Vergaberecht),
— Referenzen zu Architektursprache und Gestaltung bei beliebigen Bauaufgaben (grafische Nachweise sind separat beizulegen).
Grundsätzlich wertungsfähig sind Referenzen unter folgenden Bedingungen:
— Leistungszeitraum: Abschluss ohne LPH 9 innerhalb der letzten 7 Jahre (nicht vor 2014),
— Leistungsumfang: bis zum Stichtag der Bekanntmachung mind. 75 % der HOAI Grundleistung der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI,
— Bauwerkskosten: mind. [Betrag gelöscht] EUR netto der KG 300+400.
Der Nachweis der erforderlichen 75 % HOAI-Grundleistung bei Referenzen kann auch in der Addition von max. 2 Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit LPH 2-5 + Ref. 2 mit LPH 6-8). Dabei müssen beide Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die kriterien-spezifischen Anforderung (z. B. öffentlicher Auftraggeber) erfüllen. Die 2 zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bewerber sein.
Wenn Referenzen addiert werden sollen, ist auf dem Formblatt in der Projektbeschreibung ein entsprechender Hinweis zu geben – andernfalls besteht kein Anspruch auf Bewertung in Addition!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu verwenden!),
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage der Bekanntmachung) zu führen,
— ggfs. Angaben zur Registereintragung,
— Nachweis der Berufszulassung als Architekt, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen,
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von jedem Mitglied und der NU),
— die Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB werden mit der Abgabe des vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) wird durch den vollständig ausgefüllten Teilnahmeantrag abgegeben.
Hinweise:
— Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten,
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe; differenziert für Leistungen der Objektplanung Gebäude.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Die nachfolgend beschriebenen Werte gelten als Mindesteignung:
Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Leistungen der Objektplanung Gebäude: mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
— Anzahl der qualifizierten Fachkräfte gem. der Mindesteignung.
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9.
Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
— max. 30 Punkte bei 2 Referenzen zu Café, Bistro oder Kassen- und/ oder Eingangsbereiche mit Bewirtschaftung, bis zu 15 Punkte je Referenz.
Jede eingereichte Referenz wird gestaffelt nach ihrer Vergleichbarkeit zur hier ausgeschrieben Leistungen bewertet.
—— Voll/weitgehend vergleichbar = 15 Punkte,
—— Teilweise vergleichbar = 8 Punkte,
—— Wenig/nicht vergleichbar = 0 Punkte.
Maximal werden 2 Referenzen gewertet.
— max. 30 Punkte bei 2 Referenzen mit öffentlichem Auftraggeber / Anwendung öffentliches Vergaberecht, 10 Punkte je Referenz,
— max. 40 Punkte für Referenzen zu Architektursprache und Gestaltung bei beliebigen Bauaufgaben (grafische Nachweise sind separat beizulegen).
Es werden mindestens 3 Referenzen (beliebige Nutzung) für die Kategorie Gestaltung /Architektursprache gefordert. Bewertet wird der Gesamteindruck über alle eingereichten Referenzen zu dieser Kategorie, nicht nur die besten. Bei der Bewertung geht es um grundsätzlich gestalterische Qualität sowie die Angemessenheit und Identität der nutzungs- und ortsspezifischen Gestaltung.
Weniger als 3 Referenzen oder nicht voll überzeugende Referenzen führen zur Abwertung des Gesamteindrucks, mehr als 3 Referenzen müssen nicht zu einer Verbesserung führen.
Die Bewertung erfolgt gestaffelt:
—— Voll überzeugend = 40 Punkte,
—— Weitgehend überzeugend = 25 Punkte,
—— Teilweise überzeugend = 10 Punkte,
—— Nicht überzeugend = 0 Punkte.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind. Dabei müssen die jeweilig zutreffenden Kategorien entsprechend markiert werden.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Es sind mind. 2 qualifizierte Fachkräfte (bezogen auf Auftragsgegenstand) in 2021 nachzuweisen.
Es ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Gemäß § 67 und § 69 Abs. 2 HBO (Hessische Bauordnung) ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Es sind bereits Planungsbüros mit Voruntersuchungen befasst gewesen. Diesen steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Im Rahmen der Angebotserstellung wird den Bietern die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung eingeräumt, diese ist geplant für die KW 19.
Weitere Informationen werden mit der Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen. Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
— Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
— Matrix – Eignungskriterien,
— Matrix – Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2),
— Information zur Angebotsabgabe,
— Projektbeschreibung,
— Pläne.
B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
— Formular Teilnahmeantrag,
— Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
— Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
— Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan),
— geforderte Nachweise.
C) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original,
— Handelsregisterauszug.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder [removed].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] /[removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] /[removed]