Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für den „Neubau des Rebstockbades“ in Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: 7302/13

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurter-baeder.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sport und Freizeit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für den „Neubau des Rebstockbades“ in Frankfurt am Main

Referenznummer der Bekanntmachung: 7302/13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Neubau des Rebstockbades ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel.

Das zukünftige Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Die weit gefächerten Bedürfnisse bei einem Badbesuch – von sportlichen Aspekten über eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden bis hin zu gesundheits- und wellnessorientierten Angeboten – sollen sich im Profil des neuen Rebstockbades widerspiegeln.

Die Neugestaltung des Rebstockbades soll daher im wahrsten Sinn des Wortes „elementar“ sein, der gesamte Neubau soll eine Thematisierung erhalten.

Das Thematisierungskonzept der „4 Elemente“ ist schon im Rahmen der Wettbewerbsausschreibung ein Auswahlkriterium.

Durch eine flexible und modulare Konzeption der Hauptnutzungsbereiche Sportliches Schwimmen, Erlebnisbad, Sauna und Nebenraumbereiche sollen die Nutzungsmöglichkeiten aller Bereiche optimiert und die Attraktivität für alle Gäste sichergestellt werden.

Weitere zentrale Projektziele sind der ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betrieb des Rebstockbades. Dies soll durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sowie durch eine energiesparende Bau- und Betriebskonzeption sichergestellt werden.

Seitens des Bauherrn wird von der Planung, über die Ausführung bis hin zum Betrieb eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten als zentrales Projektziel, unter Einhaltung eines maximalen Festpreises im Sinne einer Kostenobergrenze, vorgegeben.

Gegenstand der Vergabe ist die Generalplanungsleistung, diese umfasst:

a) Objektplanung der Gebäude und Innenräume,

b) Fachplanung der Technischen Ausrüstung,

c) Fachplanung der Tragwerksplanung,

d) Beratungsleistungen der thermischen Bauphysik/Raumakustik,

e) Fachplanung des Brandschutzes,

f) Leistungen für eine erlebnisorientierte Thematisierung des Bades,

g) Objektplanung der Freianlagen.

Alle Leistungen sind in engem Zusammenhang mit einem optimalen Betriebskonzept zu erbringen.

Es wird zunächst ein nicht offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten mit den o.g. Generalplanungsleistungen. Die Gesamtkosten des Bauwerks (Kostengruppen 300-400) betragen 48,0 Mio. EUR netto. Diese Kostenangabe ist als absolute Kostenobergrenze zu verstehen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Einbindung in die Umgebung und Erschließung,

— Gestalterische, räumliche und funktionale und betriebskonzeptionelle Qualität des Entwurfs,

— Umsetzung der Thematisierung,

— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Zusammenhänge,

— Wirtschaftlichkeit in Investition und Betrieb.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S [removed]

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
02/10/2020
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6
Anzahl der beteiligten KMU: 6
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 1
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60320
Land: Deutschland
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung weiterer Planungsleistungen gem. § 35 LPH 2-5 HOAI, gem. § 39 LPH 2-5 HOAI, gem. § 51 LPH 2-5 HOAI, gem. § 55 LPH 2-5 HOAI, gem. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) 1.2.2 LPH 2-5HOAI, gem. Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) 1.2.4 HZ III HOAI sowie gem. AHO Heft 17 LPH 2-5 (ggf. stufenweise) beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass die vorstehenden Angaben zur Honorarzone lediglich der Orientierung bzw. der Beschreibung der Leistung dienen. Im späteren Verhandlungsverfahren kann das Honorar frei angeboten werden; Preisvorgaben werden insoweit nicht gemacht.

Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. § 9 Abs. 1 RPW 2013/§ 14 (4) Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

1. Die Vergabeunterlagen einschließlich der Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.

2. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor.

3. Vorgesehene weitere Termine:

— Phase 1: Versand der Wettbewerbsunterlagen 3.2.2020,

— Phase 1: Rückfragenkolloquium 14.2.2020,

— Phase 1: Abgabe Wettbewerbsarbeit 17.3.2020,

— Phase 1: Preisgerichtssitzung 15.4.2020,

— Phase 2: Versand der Wettbewerbsunterlagen 8.5.2020,

— Phase 2: Rückfragenkolloquium 22.5.2020,

— Phase 2: Abgabe Wettbewerbsarbeit 29.6.2020,

— Phase 2: Abgabe Modell 6.7.2020,

— Phase 2: Preisgerichtssitzung 28.7.2020.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden,

2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden,

4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;

5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2021

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