20FEI47015 / PFB 7,PA 8.0 Anpassung Randstellwerke an ESTW Düsseldorf 1. Baustufe Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47015
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI47015 / PFB 7,PA 8.0 Anpassung Randstellwerke an ESTW Düsseldorf 1. Baustufe
20FEI47015 / PFB 7,PA 8.0 Anpassung Randstellwerke an ESTW Düsseldorf 1. Baustufe.
Anpassung Randstellwerke an ESTW Düsseldorf 1. Baustufe.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Es handelt sich um Erweiterungen bestehender Anlagen, die durch die Firma Siemens AG errichtet wurden. Erweiterungen bzw. Änderungen an diesen Anlagen sind auf Grund von Ausschließlichkeitsrechten und technischen Gründen nur durch die Firma Siemens möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
20FEI47015 / PFB 7,PA 8.0 Anpassung Randstellwerke an ESTW Düsseldorf 1. Baustufe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
§38 SektVO Abs. (6)
„Der AG ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichungen 3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder 4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.