Dortmund: Erneuerung KrBw Scharnhorst, Strecke 2132, km 10,825, BIM -OP Ingenieurbauwerk, TWP, OP Verkehrsanlagen, SiGeKo und BVB nach EIGV Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46749
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Dortmund: Erneuerung KrBw Scharnhorst, Strecke 2132, km 10,825, BIM -OP Ingenieurbauwerk, TWP, OP Verkehrsanlagen, SiGeKo und BVB nach EIGV
Dortmund: Erneuerung KrBw Scharnhorst, Strecke 2132, km 10,825
BIM – OP Ingenieurbauwerk Lph 1-4 (optional Lph 6-7), Tragwersplanung für Ingenieurbauwerke Lph 2-4 (optional 5-6), OP Verkehrsanlagen Lph 1-4 (optional 6-7), SiGeKo und BVB nach EIGV.
Dortmund Scharnhorst und
47051 Duisburg
Das Kreuzungsbauwerk Scharnhorst soll als Ersatzneubau abgebrochen und neu errichtet werden.
Die Baumaßnahme wird in BIM geplant. Veranlasser der Maßnahme ist die DB Netz AG PD Hagen.
Der AG überträgt dem AN bei Vertragsschluss (Stufe I) die Leistungsphasen 1 bis 4 (bei der Tragwerksplanung Lph 2-4) HOAI der Objektplanung Ingenieurbauwerke mit Tragwerksplanung sowie der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie die Leistungen des SiGeKo in der Lph 2 und 3.
Der AG beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ggf. weitere Leistungen (optionale Leistungen) für das Objekt im aufgeführten Umfang einzeln oder im Ganzen zu übertragen (Stufe II – n). Es handelt sich hierbei um die Lph 6 und 7 bzw. 5 und 6 HOAI bei der Tragwerksplanung sowie die Leistungen des SiGeKo in Lph 6 und des Bauvorlageberechtigten (BVB) nach EIGV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dortmund: Erneuerung KrBw Scharnhorst, Strecke 2132, km 10,825, BIM -OP Ingenieurbauwerk, TWP, OP Verkehrsanlagen, SiGeKo und BVB nach EIGV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. ai consult GmbH
2. B + S Bau- und Sicherungsgesellschaft mbH
3. Ingenieurbüro Herzbruch
4. IGH Ingenieurgesellschaft Grundbauinstitut.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind über die Vergabeplattform abzugeben, ein Verweis auf frühereBewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.