19FEI42865 ESTW-A FFAU, Anpassung ESTW FGM, FFGX, FFPX u. FSP, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42865
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEI42865 ESTW-A FFAU, Anpassung ESTW FGM, FFGX, FFPX u. FSP, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Frankfurt am Main
ESTW-A FFAU, Anpassung ESTW FGM, FFGX, FFPX u. FSP, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
19FEI42865 ESTW-A FFAU, Anpassung ESTW FGM, FFGX, FFPX u. FSP, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
ESTW-A FFAU, Anpassung ESTW FGM, FFGX, FFPX u. FSP, Betriebsfertiger Umbau der Sicherungsanlage
Entfällt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.siemens.com
Leistungen zur Sicherung der Inbetriebnahme
Die Leistungen der Sachverhaltsaufnahmen 41 bis 126 wurden während des Bauablaufes erkannt und sind für den Werkerfolg des AN erforderlich.
Die Leistung ist erforderlich damit der AN seinen Werkerfolg, eine funktionsfähige Anlage herzustellen, erbringen kann.